Ungarn

[HU] Veröffentlichung eines Konzeptpapiers zum neuen Mediengesetz

IRIS 2003-10:1/14

Márk Lengyel

Körmendy-Ékes & Lengyel Consulting, Budapest

Das Büro des Premierministers (Miniszterelnöki Hivatal PMO) hat ein Konzeptpapier veröffentlicht, in dem Vorschläge für die Grundprinzipien eines neuen Mediengesetzes enthalten sind. Das geplante Gesetz soll das Gesetz Nr. I über Hörfunk- und Fernsehdienste (Rundfunkgesetz) von 1996 ersetzen, welches gegenwärtig die Rundfunkaktivitäten in Ungarn regelt.

Das Konzeptpapier wurde von drei Fachleuten ausgearbeitet, die vom PMO hinzugezogen worden waren. Die Autoren des Dokuments erklärten, sie betrachteten das Papier, das ungefähr 50 Seiten umfasst, als Basis für zukünftige fachliche Diskussionen.

Das Dokument besteht aus sechs Kapiteln, die Fragen zu den folgenden Bereichen beleuchten:

- die institutionelle Struktur von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Medienaufsicht;

- die Regulierung von kommerziellem Rundfunk und Rundfunk ohne Gewinnerzielungsabsicht;

- Werbung und Sponsoring;

- Kabelnetze als Programmdistributionsmittel;

- Fragen von Kapitalverflechtung und Medienkonzentration;

- Digitalrundfunk.

Im Konzeptpapier wird unter anderem die Einführung eines speziellen neuen Systems von Regulierungsstellen vorgeschlagen. Nach diesem Vorschlag würde die Országos Rádió és Televízió Testület (Nationale Hörfunk- und Fernsehkommission ­ ORTT), die unabhängige Regulierungsbehörde für die Medien, die durch das Rundfunkgesetz eingerichtet wurde, aufgelöst und ihre Funktionen vier getrennten Institutionen übertragen. Eine davon besteht bereits, Hírközlési Fofelügyelet (Telekommunikationsbehörde ), die drei anderen Organe wären neu zu schaffen.

Das Papier sieht ebenfalls die Einführung eines vollständigen Werbeverbots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Für die Möglichkeit, die durch den Wegfall der öffentlichrechtlichen Rundfunkveranstalter entstehende Lücke im Werbemarkt zu füllen, wird von den kommerziellen Rundfunkveranstaltern im Gegenzug erwartet, dass sie einen finanziellen Ausgleich leisten. Darüber hinaus enthält das Papier keine weiteren grundlegenden Änderungen bei dem derzeitigen Finanzierungsverfahren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das de facto eine Finanzierung aus dem zentralen Staatshaushalt ist.

Das Dokument sieht ebenfalls die Abschaffung öffentlichrechtlicher Verpflichtungen vor, die den kommerziellen Rundfunkveranstaltern von dem derzeit geltenden ungarischen Rechtssystem auferlegt werden.

In Bezug auf Kapitalverflechtung und Medienkonzentration sind im Papier einige Bestimmungen aus dem Rundfunkgesetz aufgeführt, deren Abschaffung angeregt wird. Das Papier schlägt auch eine Lockerung der Regulierung für Kabelbetreiber vor, da nach Ansicht der Autoren diese Unternehmen selbst keine Inhalte produzieren und daher kein „Meinungsmonopol" darstellen können, welches den Medienpluralismus bedrohen könnte.

Das vor kurzem veröffentliche Dokument hat eine öffentliche Diskussion in Gang gesetzt. Kritiker des Papiers bemerkten, dass die Autoren sich nach wie vor auf die traditionellen Rundfunkarten konzentrierten, anstatt einen technologieneutralen Ansatz zu wählen. Gegner des Vorschlags merkten zudem an, dass neben anderen diskutierten Anregungen die vorgeschlagene Verlagerung der Lizenzerteilung für Rundfunkveranstalter von der unabhängigen ORTT auf die regierungskontrollierte Telekommunikationsbehörde die Gefahr politischer Einflussnahme auf die Medien erhöhen könnte. Als weiterer Schwachpunkt des Papiers wird darauf verwiesen, dass es keinen Versuch mache, den Aufgabenbereich des öffentlichrechtlichen Sektors zu definieren und dass das vorgesehene Finanzierungssystem dieser Rundfunkveranstalter die tatsächlichen Aufgaben dieser Institutionen nicht widerspiegelt.


Referenzen

  • Egy új médiatörvény alapjai;
  • Konzeptpapier zum neuen Mediengesetz

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.