Deutschland
[DE] Bundesrat nimmt zum neuen Filmförderungsgesetz Stellung
IRIS 2003-8:1/27
Caroline Hilger
Saarbrücken
In seiner Sitzung vom 11. Juli 2003 hat der Bundesrat zum Gesetzesentwurf für ein neues Filmförderungsgesetz (FFG-E), der im April von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorgelegt wurde (siehe IRIS 20035: 14), Stellung genommen.
Der Bundesrat begrüßt demnach grundsätzlich das Bestreben, das derzeit geltende FFG im Hinblick auf die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Filmwirtschaft anzupassen und der Filmförderung des Bundes neue Impulse zu geben. Dennoch werden vereinzelte Bestimmungen auch kritisiert. So weist der Bundesrat beispielsweise hinsichtlich der beabsichtigten Gründung eines neuen deutschen Filmrates (§ 2a FFG-E), der als zusätzliches Beratungsgremium Fragen der Filmpolitik und der öffentlichen Förderung des deutschen Films sowie die Evaluierung des Filmförderungssystems erörtern soll, darauf hin, dass mit dem Verwaltungsausschuss der FFA bereits ein Gremium existiere, das aufgrund seiner pluralen Zusammensetzung geeignet und in der Lage sei, die Bundesregierung in den zentralen filmpolitischen Fragen zu beraten. Insofern besteht nach Ansicht des Bundesrates kein Bedarf für ein weiteres Beratungsgremium, dessen Einrichtung nicht nur kosten- und verwaltungsintensiv sei, sondern zudem allen Bestrebungen zum Abbau von Gremien entgegenstehe.
Weitere Kritik äußert der Bundesrat bezüglich der geplanten Ausgestaltung der künftigen Referenzfilmförderung (siehe §§ 22, 23 FFG-E). Diese Art der Förderung beinhaltet, dass ein Produzent eines programmfüllenden Films Fördermittel für ein nachfolgendes Filmprojekt in Abhängigkeit zum Erfolg des vorhergehenden Films erhält, wobei der Erfolg anhand bestimmter Kriterien, wie z.B. Zuschauerzahlen oder Auszeichnungen, ermittelt wird. Entgegen den derzeit geltenden Förderbestimmungen entfällt im Entwurf der Bundesregierung die Bewertung von Filmen durch die Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW) als Bezugspunkt für die Vergabe der Fördergelder. Bei der FBW handelt es sich um eine Filmfördereinrichtung der Bundesländer, die Filme nach künstlerischen Gesichtspunkten bewertet und das staatliche Gütesiegel in Form der Prädikate „wertvoll" und „besonders wertvoll" verleiht. Der Bundesrat äußert bezüglich des Verzichts auf die Bewertung durch die FBW als Kriterium bei der Vergabe der Fördermittel die Sorge, dass sich Produzenten mit neuen Filmen künftig vermehrt bei internationalen Filmfestivals bewerben müssen, um überhaupt die Chance auf eine Referenzförderung zu erhalten. Damit werde die Vergabe deutscher Fördergelder fast ausschließlich ausländischen Festivalleitern und Jurys überlassen. Darüber hinaus sei es nicht sachgerecht, die Teilnahme eines Films an einem internationalen Hauptwettbewerb zum Kriterium für eine Förderung zu machen, da es insbesondere an der objektiven Nachprüfbarkeit der Entscheidungen über eine Festivalteilnahme fehle. Diese Entscheidungen seien z.B. keinesfalls immer an qualitativen Gesichtspunkten orientiert. Es sei daher nicht vertretbar, die Vergabe deutscher Fördermittel an solche Auswahlmechanismen und -entscheidungen zu knüpfen.
Im Zusammenhang mit der Projektfilmförderung fordert der Bundesrat, dass zusätzliche Fördermittel, die durch das neue Filmförderungsgesetz erlangt werden, u.a. auch der Kurzfilmförderung zu Gute kommen sollen. Eine angemessene Förderung der Kurzfilme sei erforderlich, da dieser Filmkategorie zum einen bei der Entwicklung neuer Talente besondere Bedeutung zukomme und da sie zum anderen als eigene Kunstform ihre Berechtigung finde.
Referenzen
- Stellungnahmen des Bundesrats zum Gesetzesentwurf für ein neues Filmförderungsgesetz (FFG-E), BR- Drs. 376/03, 11. Juli 2003
- http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?pl=BB&part=D&pnr=376/03&quelle=parla
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.