Litauen
[LT] Änderungen des litauischen Gesetzes über die öffentliche Bereitstellung von Informationen
IRIS 2003-6:1/27
Viktoras Popandopula
Rundfunkkommission Litauen
In Übereinstimmung mit dem von der litauischen Regierung verabschiedeten nationalen Programm zur Übernahme des acquis communautaire wurde die Radio- und Fernsehkommission Litauens (RTCL) beauftragt, Änderungen des Gesetzes über die öffentliche Bereitstellung von Informationen zu initiieren und vorzubereiten, da die letzten Änderungen zur Anpassung an die Rechtsvorschriften der EG bereits aus dem Jahr 2000 stammen. Gegenwärtig werden die Änderungsentwürfe von der RTCL vorbereitet, die in Litauen die Lizenzen an die Sender vergibt und deren Aktivitäten kontrolliert.
Es ist geplant, dass die größten Änderungen nur die Aktivitäten und die Kontrolle der Sender betreffen sollen, obwohl die Regelungen des Gesetzes für alle Medien gelten.
Das bisherige Gesetz sieht eine Lizenzvergabe für terrestrischen und Kabelrundfunk sowie MMDS (Multi-Point Multi-Channel Distribution Service) vor, nicht aber für Satellitenrundfunk und digitalen terrestrischen Rundfunk. Regelungen für die Verbreitung bzw. Weiterverbreitung von Sendungen im Internet sind ebenfalls geplant, wobei die Modalitäten noch festgelegt werden müssen.
Abgesehen von den oben genannten neuen Themen ist auch geplant, die Kabelfernsehaktivitäten zu liberalisieren, die Funktionen der Institutionen für die Rundfunkregulierung zu ändern und die Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fersehen an Fernsehprogramme festzuschreiben.
Die Änderungen sollen in diesem Jahr genehmigt und verabschiedet werden.
Referenzen
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.