Andorra
Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz: Medienbestimmungen aus sechs neuen Rassismusberichten
IRIS 2003-5:1/3
Tarlach McGonagle
Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) veröffentlichte vor kurzem sechs neue Berichte als Teil des zweiten Zyklus ihrer Überwachung von Gesetzen, Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Rassismus in den Mitgliedsstaaten des Europarats. Jeder der Berichte (Andorra (CRI (2003) 2), Aserbaidschan (CRI (2003) 3), Liechtenstein (CRI (2003) 4), Litauen (CRI (2003) 5), Moldau (CRI (2003) 6) und Schweden (CRI (2003) 7)) enthält Bestimmungen zu den Medien.
Ein wiederkehrendes Thema in den Berichten sind Verhaltenskodexe zur Selbstkontrolle im Medienberufsstand. In Andorra, Aserbaidschan und Moldau „unterstützt die ECRI mit Nachdruck die Annahme und Umsetzung“ von Verhaltenskodexen durch die Fachleute im Medienbereich, die „eine verantwortungsvollere Art und Weise der Berichterstattung begünstigen“. Es kommt die Hoffnung zum Ausdruck, dass das Pressegesetz in Litauen überarbeitet wird, „um die Notwendigkeit zu berücksichtigen, alle Minderheiten in der litauischen Gesellschaft vor negativen Vorurteilen zu schützen“.
Diese Äußerungen wurden durch Besorgnisse hervorgerufen, dass die Medien in den fraglichen Ländern eine Tendenz zeigten, (i) die Nationalität von mutmaßlichen Straftätern zu erwähnen, auch wenn dies für das Verbrechen selbst ohne Bedeutung war, und (ii) über Angelegenheiten, die Minderheiten betreffen, in einer Art und Weise zu berichten, die, anstatt zu einem Klima allgemeiner Toleranz beizutragen, voreingenommene oder stereotype Vorstellungen von bestimmten Gesellschaftsgruppen hervorgerufen oder verstärkt hat. Um dem oben genannten Trend entgegen zu wirken, ermutigt die ECRI die Medienberufe in Liechtenstein dazu, die bestehenden Verhaltenskodexe „weiterzuentwickeln“. Um dieser oben genannten Tendenz Einhalt zu gebieten, ermutigt die ECRI gleichermaßen die Medienberufe in Schweden dazu, relevante ethische Regeln für die Berichterstattung umzusetzen und „weitere Schritte zu unternehmen, um Personen aus Minderheiten in der Medienberichterstattung und in den Medienberufen normal zu behandeln’.“
Die ECRI weist darauf hin, dass es in Moldau eine gesetzliche Bestimmung gibt, nach der 65% der Gesamtsendezeit von audiovisuellen Medien (öffentlich-rechtlich und privat) in der Landessprache bestritten werden müssen (abgesehen von Programmen, die auf Gebiete mit dichter Besiedelung durch nationale Minderheiten abzielen). Ungeachtet des Zwecks dieser Bestimmung, die Landessprache zu schützen, hofft die ECRI, „dass die moldawischen Behörden dafür sorgen werden, dass die Anwendung solcher Gesetzgebung, insbesondere in Bezug auf die Erteilung und den Entzug von Medienlizenzen, nicht die Entwicklung der in Moldau gesprochenen Minderheitensprachen beeinträchtigt“. Im gleichen Stil merkt die ECRI in ihrem Bericht zu Litauen an, dass es einen Rückgang in „der Zeitdauer gegeben hat, die für Fernsehsendungen zu Fragen, die für nationale Minderheiten von Relevanz sind, oder in deren Sprachen ausgestrahlt werden, zugeteilt wird“.
Referenzen
- "Council of Europe: Six new reports on racism", Press Release No. 204a(2003) of 15 April 2003
- http://press.coe.int/cp/2003/204a(2003).htm
- „Europarat: Sechs neue Rassismusberichte“, Pressemitteilung Nr. 204a(2003) vom 15. April 2003
- ECRI reports examining racism, xenophobia, anti-Semitism and intolerance in Andorra, Azerbaijan, Liechtenstein, Lithuania, Moldova and Sweden, 15 April 2003
- http://www.coe.int/T/E/human_rights/Ecri/
- Berichte des ECRI über Rassismus, Xenophobie, Antisemitismus und Intoleranz betreffend Andorra, Aserbaidschan, Liechtenstein, Litauen, Moldau und Schweden, 15. April 2003
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.