Österreich
Gemeinsame Erklärung europäischer Filmförderungsinstitute
IRIS 2003-4:1/6
Willemijn Heeringa
Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Die nationalen Filmförderungsinstitute der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben eine gemeinsame Erklärung über die Bedeutung staatlicher Beihilfen für europäische Filme abgegeben. Es handelt sich um die erste gemeinsame Erklärung der Filmförderungsinstitute überhaupt.
Die nationalen Filmförderungsinstitute werden von der öffentlichen Hand finanziert und haben die Aufgabe, die nationale und europäische Filmkultur zu fördern. In ihrer gemeinsamen Erklärung äußern sie ihre Sorgen im Hinblick auf die Notwendigkeit staatlicher Beihilfen für europäische Filme. Die Institute befürchten, dass der audiovisuelle Sektor in Europa allein den Kräften des freien Marktes überlassen wird. In ihrer Erklärung nehmen sie Bezug auf die so genannte Kinomitteilung der Europäischen Kommission vom 26. September 2001 (siehe IRIS 2001-9: 6). Die Mitteilung untersucht unter anderem die Frage der staatlichen Finanzierung von Kinofilmen und die Vereinbarkeit solcher Beihilfen mit dem EG-Wettbewerbsrecht. Die nationalen Filmförderungsinstitute betonen, dass die in der Mitteilung dargelegten Regeln für die Genehmigung staatlicher Beihilfen die Wirksamkeit der staatlichen Filmförderung untergraben. So dürften staatliche Beihilfen nach den bestehenden Regeln nur für Filme gewährt werden, die als „kulturelles Produkt“ gelten, und nicht mehr als 50 % des Produktionsbudgets betragen. Diese Bestimmungen ließen jedoch die Besonderheiten des Filmsektors außer Acht. Als weiteres Problem wird genannt, dass die Genehmigung der bestehenden staatlichen Förderinstrumente durch die Kommission nur bis 2004 gilt. Dies mache es den Staaten unmöglich, eine langfristige Förderpolitik zu formulieren.
Die Institute machen geltend, dass sich eine starke europäische Filmkultur nur unter den richtigen Bedingungen entwickeln könne. Bevor eine europäische Filmkultur überhaupt denkbar sei, müsse die Position der nationalen Filmkultur gestärkt und ausgebaut werden. Die Institute fordern ihre nationalen Regierungen auf, sich in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass die Zukunft des europäischen Films gesichert wird.
Referenzen
- Déclaration commune des organismes publics européens en charge du cinéma du 17 mars 2003
- http://www.cnc.fr/b_actual/fr_declaration.htm
- Gemeinsame Erklärung von 15 nationalen europäischen Förderungsinstituten über die Notwendigkeit der Kinofilmförderung in Europa vom 17. März 2003
- http://www.ffa.de/start/content.phtml?page=presse_detail&news=227&list=0
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.