Rumänien

[RO] CNA-Beschluss über das Recht auf Gegendarstellung und Richtigstellung

IRIS 2002-10:1/23

Mariana Stoican

Journalistin, Bukarest

Im Einklang mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes für den Audiovisuellen Bereich in Rumänien (Legea audiovizualului) hat der Consiliul Na,tional al Audiovizualului (Nationaler Rat für Audiovisuelles - CNA) am 14. Oktober 2002 den Beschluss Nr. 114 über das Recht auf Gegendarstellung und Richtigstellung im Rundfunk angenommen. Der Beschluss sieht auch die Änderung der Zeitintervalle vor, innerhalb derer die physischen oder juristischen Personen die Möglichkeit haben, ihr Recht auf Gegendarstellung oder Richtigstellung in Anspruch zu nehmen. So sieht Art. 4 Abs. 3 vor, dass die Personen, die sich durch Schilderung falscher Tatsachen oder durch die Ausstrahlung ungenauer Informationen verletzt sehen, die Überprüfung der betreffenden Rundfunkprogramme innerhalb einer Zeitspanne von höchstens 20 Tagen nach deren Ausstrahlung beanspruchen dürfen. Ein diesbezüglicher Antrag muss, wie in Artikel 15 vorgesehen, spätestens 20 Tage nach dem Sendedatum des betreffenden Programms abgegeben werden. Sollte der Antrag zurückgewiesen werden, können sich die Betroffenen binnen 15 Tage nach dem Eintreffen der Stellungnahme (Weigerung) des Rundfunkanbieters an den CNA wenden.

Die Verletzung der Bestimmungen dieses Beschlusses wird laut Artikel 90 und Artikel 91 des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 504/2002 bestraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieses Beschlusses (am Tag der Veröffentlichung im Generalanzeiger) wird der CNA-Beschluss Nr. 43/2001 (veröffentlicht im Monitorul Oficial Nr. 238 vom 10. Mai 2001) außer Kraft gesetzt.

In der CNA-Pressemitteilung vom 14. Oktober 2002 wird erläutert, dass die Regelungen betreffend das Recht auf Gegendarstellung und Richtigstellung für die verletzten Personen keineswegs die Möglichkeit ausschließen, auch den Rechtsweg zu beschreiten, wenn sie sich in ihren legitimen Interessen verletzt sehen.


Referenzen

  • Consiliul National al Audiovizualului, Decizia Nr. 114 privind dreptul la replica si rectificare, 14 October 2002
  • Beschluss Nr. 114 des Nationalen Rats für Audiovisuelles vom 14. Oktober 2002 über das Recht auf Gegendarstellung und Richtigstellung im Rundfunk angenommen

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.