Rumänien
[RO] Empfehlungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt
IRIS 2002-9:1/19
Mariana Stoican
Journalistin, Bukarest
Auf seiner Sitzung vom 12. September 2002 hat die Aufsichtsbehörde für elektronische Medien in Rumänien, der Consiliul National al Audiovizualului (Nationale Rat für Audiovisuelles - CNA), drei sowohl an die öffentlich-rechtlichen als auch privaten Rundfunkanbieter gerichtete Empfehlungen angenommen, um der gesetzlichen Forderung nach Sicherung der Meinungsvielfalt nachzukommen.
Nach den Empfehlungen soll:
- für die Vertreter der Regierung und Parlamentsmehrheit innerhalb der Nachrichtenbulletins zwei Drittel und für die Opposition ein Drittel der Sendezeit bereitgestellt werden;
- in jeder Angelegenheit von öffentlichem Interesse oder die mit der Finanzierung aus öffentlichen Geldern verbunden ist, neben dem offiziellen Standpunkt auch die Meinung der Vertreter der Opposition vorgestellt werden;
- den auf Debatten beruhenden Programmbeiträgen mehr Sendezeit beigemessen werden, um eine getreue Wiedergabe der Meinungsvielfalt in jedem Anliegen von öffentlichem Interesse zu ermöglichen.
Die Erfüllung all dieser Forderungen entspricht nach Ansicht des CNA den Vorschriften des neuen Gesetzes über das Audiovisuelle, die Meinungsvielfalt im Land zu berücksichtigen (Art. 3 des Gesetzes über das Audiovisuelle Nr. 504 vom 11. Juli 2002, siehe IRIS 2002-7: 14).
Referenzen
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- Nationale Rat für Audiovisuelles, Empfehlungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt, 12. September 2002
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.