Litauen
[LT] Wettbewerb von Kabelfernsehbetreibern
IRIS 2002-8:1/17
Viktoras Popandopula
Rundfunkkommission Litauen
Die Hörfunk- und Fernsehkommission Litauens, die für die Lizenzvergabe und für die Überwachung des privaten Hör- und Fernsehfunks zuständig ist, hat den Beschluss verabschiedet, nach Bewertung der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation das Verschlüsselungsverfahren für Kabelfernsehen und breitbandige mehrkanalige Funkdienste (MMDS - digitales terrestrisches Fernsehen) vorzubereiten und zu genehmigen.
In den beiden größten Städten Litauens, Wilna und Kaunas, haben im Laufe der Zeit mehrere Kabelfernsehbetreiber ihre Tätigkeit aufgenommen. Da sie unterschiedliche Verbreitungsgebiete abdecken, stehen sie nicht miteinander im Wettbewerb. Die einzigen Konkurrenten sind MMDS-Betreiber, die die gleichen Dienste bereitstellen, jedoch aufgrund technischer Besonderheiten nur eine begrenzte Programmvielfalt anbieten können.
Die MMDS-Betreiber strahlen derzeit unverschlüsselte Fernsehprogramme aus - sehr zum Ärger der Kabelfernsehbetreiber. Die unverschlüsselte Ausstrahlung des Fernsehsignals und die Nichtüberprüfbarkeit der Zahl der MMDSAntennen begünstigen nach Meinung der Kabelbetreiber illegale MMDS-Anschlüsse. Die Kabelbetreiber schätzen die Zahl der Schwarzanschlüsse auf 40 oder gar 70 % aller legalen Kabel- und MMDS-Abonnements. Dadurch würden die Kabel- und MMDS-Betreiber benachteiligt und die Inhaber der Urheber- und verwandten Schutzrechte geschädigt.
Die MMDS-Betreiber halten den Umfang der Piraterie für geringer. Ihrer Meinung nach werden Schwarzanschlüsse wirksam bekämpft, teilweise sogar mit juristischen Mitteln. Sie sehen daher keine Notwendigkeit, das Signal zu verschlüsseln, andernfalls würde die sich daraus ergebende Verteuerung ihres Dienstes einen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Kabelfernsehen darstellen.
Nach Verabschiedung des oben genannten Beschlusses beantragte ein MMDS-Betreiber, der in der Stadt Wilna und der umgebenden Region Programme anbietet, bei der Hörfunk- und Fernsehkommission eine Ausschreibung zur Vergabe einer Kabelfernsehlizenz für die Verbreitung von Programmen über Glasfaserkabel in ganz Wilna. Damit will der Betreiber mit den bereits zugelassenen Kabelfernsehbetreibern konkurrieren, die in verschiedenen Stadtteilen tätig sind. Um Zeit zu gewinnen und ihre eigenen Netze bis an die Stadtgrenzen auszubauen, forderten die in Wilna operierenden Kabelfernsehbetreiber von der Hörfunk- und Fernsehkommission, das Vergabeverfahren zu stoppen oder zumindest auszusetzen. Doch die Kommission kam dem Antrag des MMDS-Betreibers nach und beschloss die Veröffentlichung einer Ausschreibung.
Derzeit lautet der Beschluss der Kommission dahingehend, dass sich die Kabelfernsehbetreiber um die Erweiterung ihrer Lizenzgebiete bis an die Stadtgrenzen bewerben können und dass die stadtweite Kabelverbreitung im November Gegenstand einer Ausschreibung sein wird.
Referenzen
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- Beschluss betreffend das Verschlüsselungsverfahren für Kabelfernsehen und breitbandige mehrkanalige Funkdienste (MMDS - digitales terrestrisches Fernsehen)
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.