Bulgarien
[BG] Erster Tätigkeitsbericht der neuen Medienaufsichtsbehörde veröffentlicht
IRIS 2002-6:1/35
Max Schoenthal
Berlin
Am 27 Mai 2002 und damit sechs Monate nach seiner Gründung hat der Bulgarische Rat für elektronische Medien (CEM) seinen ersten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Der CEM ist gemäß Artikel 20 Abs. 1 des Rundfunk- und Fernsehgesetzes eine unabhängige Behörde, welche für die Regulierung von Hörfunk und Fernsehen und dabei insbesondere für die Registrierung und Lizenzierung von Rundfunkveranstaltern und für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Rundfunk- und Fernsehgesetzes durch die Veranstalter zuständig ist.
Das erste halbe Jahr der Tätigkeit stand vor allem im Zeichen der Vorbereitung Bulgariens auf den Beitritt zur europäischen Union. Das Bulgarische Medienrecht wurde so ausgestaltet, dass es bereits mit den wichtigsten Grundsätzen des EG-Rechts in diesem Bereich übereinstimmt. Daneben hat die Bulgarische Nationalversammlung das Europäische Fernsehübereinkommen des Europarates ratifiziert und in bulgarisches Recht umgesetzt.
Zudem wurde ein System der Registrierung von Kabelbetreibern etabliert und die Lizenzierung der Rundfunkveranstalter in den verschiedenen Regionen durchgeführt. Der Rat hat Verbänden und der Gesellschaft im Allgemeinen Einblicke in seine Tätigkeit gewährt und ständige Kontakte mit dem Medienausschuss der Nationalversammlung gepflegt. Medienunternehmen wurden regelmäßig über die Aktivitäten der Behörde informiert, und die Bemühungen um einheitliche berufliche Standards im Medienbereich wurden verstärkt.
Referenzen
- Bulgarian Council for Electronic Media (CEM), Activity Report (27 November 2001 - 27 May 2002)
- http://www.epra.org/content/english/news/CEM-report.doc
- Bulgarische Rat für elektronische Medien (CEM), Tätigkeitsbericht (27. November 2001 - 27. May 2002)
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.