Bosnien-Herzegowina
[BA] Gesetz über den öffentlichen Rundfunk „verhängt“
IRIS 2002-6:1/14
Dusan Babic
Medienanalyst, Sarajevo
Am 23. und 24. Mai traf der Hohe Repräsentant (OHR) eine Reihe von Entscheidungen zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für drei öffentlich-rechtliche Rundfunksender in Bosnien und Herzegowina, nämlich das „Gesetz über die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems und über den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk in Bosnien und Herzegowina" (nachfolgend das „Grundlagengesetz" genannt), das „Gesetz über Radio-Television der Föderation Bosnien-Herzegowina" sowie das „Gesetz über Sarajevo liche Rundfunksystem bestehen aus: (1) dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk von Bosnien und Herzegowina (PBS BA), (2) Radio-Television der Föderation von Bosnien-Herzegowina (RTV FBA) und (3) Radio-Television der Republika Srpska (RT RS) (siehe IRIS 2002-5: 5). Weiter heißt es, dass „Organisation und Tätigkeit von RTV FBA und RT RS sowie damit verwandte Themen, die in diesem Gesetz nicht geregelt werden, durch die Gesetze über RTV FBA und RT RS geregelt werden".
PBS BA soll sich als staats- bzw. landesweiter Rundfunksender betätigen, während die anderen beiden Sender speziell ihre jeweilige territoriale Entität bedienen. Im Hinblick auf den Programminhalt fordert Artikel 41 des Grundlagengesetzes „gleiche ethnische Repräsentanz", wie es offiziell genannt wird; dies bedeutet auch, dass die Programmgestaltung von PBS BA auf ethnischen, kulturellen, sozialen und religiösen Pluralismus und entsprechende Vielfalt bedacht sein muss.
Artikel 17 des Grundlagengesetzes betrifft die Verteilung der Rundfunkgebühren; er garantiert 58 Prozent der Gebühreneinnahmen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter und 42 Prozent für PBS BA plus den Distrikt Brcko.
Referenzen
- Decision of 24 May 2002 Imposing the Law on Radio-Television of Republika Srpska
- http://www.ohr.int/decisions/mediadec/archive.asp
- Beschluss vom 24. Mai 2002 zur Verhängung des Gesetzes über Radio-Television der Republika Srpska
- Decision of 24 May 2002 Imposing the Law on Radio-Television of the Federation of Bosnia and Herzegovina
- Beschluss vom 24. Mai 2002 zur Verhängung des Gesetzes über Radio-Television der Föderation Bosnien-Herzegowina
- Decision of 23 May 2002 Decision Imposing the Law on the Basis of the Public System and on the Public Broadcasting Service of Bosnia and Herzegovina
- http://www.ohr.int/decisions/mediadec/archive.asp
- Beschluss vom 23. Mai 2002 zur Verhängung des Gesetzes über die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems und über den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk in Bosnien und Herzegowina
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.