Bulgarien

[BG] Änderungen zum Fernmeldegesetz verabschiedet

IRIS 2002-2:1/29

Gergana Petrova

Georgiev, Todorov & Co

Am 19. Dezember 2001 wurde das Gesetz zur Abänderung des Fernmeldegesetzes verabschiedet. Damit erhält die wichtigste Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für das Fernmeldewesen in Bulgarien einen neuen Namen und eine neue Struktur. Die bisherige Aufsichtsbehörde - das Staatskomitee für das Fernmeldewesen (SCT) - war eine staatliche, dem Ministerrat unterstehende Einrichtung. Es bestand aus 5 Todorov & Co. Mitgliedern, die vom Premierminister gemäß Regierungsbeschluss auf eine Amtszeit von 7 Jahren ernannt wurden. Nach der abgeänderten Version von Kapitel 4 Abschnitt 1 des Gesetzes nennt sich die wichtigste Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für das Fernmeldewesen "Komitee zur Regulierung des Fernmeldewesens" (CRT). Es handelt sich um ein Georgiev, unabhängiges staatliches Gremium (Art.22). Das neue Gesetz schreibt vor, dass alle Mitglieder eine Universität besucht haben müssen. Unter den Mitgliedern müssen sich "mindestens ein qualifizierter Jurist und ein Wirtschaftswissenschaftler" befinden (Art. 23 Abs.2). Das CRT setzt sich aus 5 nach dem folgenden Verfahren ernannten bzw. gewählten Mitgliedern zusammen: Ein vom Premierminister auf der Grundlage eines Regierungsbeschlusses ernannter Vorsitzender; ein vom Parlament gewählter stellvertretender Vorsitzender und zwei ebenso vom Parlament gewählte Mitglieder; ein vom Präsidenten ernanntes Mitglied. Die Amtszeit der Mitglieder des CRT beträgt 5 Jahre. Die Änderungen haben Einschränkungen und Auflagen zum Inhalt, die einem Interessenskonflikt beim Entscheidungsfindungsprozess innerhalb des CRT vorbeugen sollen. So ist jedes Mitglied des Komitees dazu verpflichtet, eventuelle finanzielle oder geschäftliche Interessen, die ihm aus einem Beschluss enstehen könnten, zu melden (Art.24, Abs.5-7). Das neue Komitee ist weniger an die Regierung gebunden und ingesamt unabhängiger und professioneller als sein Vorgänger.


Referenzen

  • Amendments to the Law on the Telecommunications adopted on 19 December 2001 and published in the State Gazette No 112, of 29 December 2001
  • Änderungen zum Fernmeldegesetz, verabschiedet am 19. Dezember 2001 und veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 112 vom 29. Dezember 2001

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.