Schweiz
[CH] Veröffentlichung des neuen Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur
IRIS 2002-2:1/25
Patrice Aubry
Westschweizer Fernsehen und Radio, Genf
Am 28. Dezember 2001 hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) veröffentlicht. Das Gesetz stützt sich im Wortlaut auf die Botschaft des Bundesrates vom 18. September 2000 und trägt der Kritik einiger betroffener Kreise Rechnung, die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens geäußert worden war (siehe IRIS 2001-1: 12).
Seit mehr als zwanzig Jahren steht eine grundlegende Überarbeitung des Bundesgesetzes vom 28. September 1962 über das Filmwesen auf der politischen Tagesordnung. Diverse Projekte wurden nicht weiterverfolgt, bis schließlich ein neuer Vorschlag 1999 in die Vernehmlassung ging (siehe (Genf) IRIS 2000-6: 10). Das Projekt wurde von der großen Mehrheit der Vernehmlassenden positiv aufgenommen. Die wichtigsten verbleibenden Meinungsverschiedenheiten konnten mittels einer gemeinsamen Erklärung der Filmbranche, die am 7. August 2000 anlässlich des Filmfestivals von Locarno veröffentlicht wurde, beigelegt werden.
Das Hauptanliegen mit Blick auf das neue Gesetz liegt darin, eine unabhängige und entwicklungsfähige Filmproduktion und -kultur einerseits und die Vielfalt und Qualität des Filmangebots mittels geeigneter Maßnahmen und Bestimmungen andererseits zu fördern. Das Gesetz basiert auf dem Grundsatz, dem zufolge die Vielfalt des Filmangebots den wahren Schlüssel zur Qualität des Angebots darstellt.
Das Filmgesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Wird bis zum 8. April 2002 kein Referendum eingebracht, wird der Bundesrat das Datum des In-Kraft-Tretens des neuen Bundesgesetzes festlegen.
Referenzen
- Loi fédérale sur la culture et la production cinématographiques du 14 décembre 2001, publiée dans la Feuille Fédérale du 28 décembre 2001, page 6136
- http://www.admin.ch/ch/f/ff/2001/6136.pdf
- Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur vom 14. Dezember 2001, Bundesblatt vom 28. Dezember 2001, Seite 6488
- http://www.admin.ch/ch/d/ff/2001/6488.pdf
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.