Niederlande
[NL] Niederländisches Gericht behandelt Peer-to-Peer-Frage
IRIS 2002-1:1/26
Ot van Daalen
De Brauw Blackstone Westbroek The Hague
Am 29. November 2001 hat das Bezirksgericht Amsterdam in einem Vorverfahren die Einstellung der Aktivitäten von Kazaa angeordnet. Kazaa ist eine der neuen Peer-to-Peer(P2P-) Programme, mit denen Benutzer im Internet Computerdateien austauschen können. Außerdem wies das Gericht die niederländische Musikrechte-Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra an, die Verhandlungen mit Kazaa über eine weltweite Streaming-Lizenz für die Musik von Buma/ Stemra-Mitgliedern fortzusetzen.
Kazaa hatte der Buma/Stemra vorgeworfen, die Verhandlungen in einem fortgeschrittenen Stadium abgebrochen zu haben. Die Buma/Stemra wiederum forderte das Gericht auf, Kazaa zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen anzuweisen, um der weltweiten illegalen Vervielfältigung und Veröffentlichung ihrer urheberrechtlich geschützten Musik ein Ende zu setzen. Die Buma/Stemra hatte die Verhandlungen wegen der jüngsten internationalen Entwicklungen beendet. Hierzu zählt die in Los Angeles anhängige Klage der amerikanischen Musikrechte-Verwertungsgesellschaft RIAA gegen MusicCity, Grokster und Kazaa, die ihren Nutzern den Austausch von Dateien per Internet ermöglichen.
Die Buma/Stemra warf Kazaa vor, mit der Bereitstellung von Software und Dienstleistungen, die den Benutzern untereinander das Herunterladen von Musik ermöglichen, rechtswidrig zu handeln. Kazaa trug vor, nicht zu geeigne(IViR) ten Maßnahmen zur Beendigung von Rechtsverletzungen in der Lage zu sein. Weiter bestritt Kazaa, dass durch das Anbieten von P2P-Software Urheberrechte verletzt würden, da diese Software lediglich eine Vermittlungsfunktion habe. Als Drittes behauptete Kazaa, seine Benutzer verstießen nicht gegen das Urheberrecht, weil a) die Dateien niemals der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt würden, b) der Austausch über das Netz eine Form der privaten Kommunikation darstelle und c) der Austausch über das P2P-Netz unter die Ausnahmeregelung von Artikel 16b des niederländischen Urheberrechtsgesetzes von 1912 (in der geänderten Fassung) falle, die das Vervielfältigen für private Übungen, Studien oder Verwendungszwecke erlaube.
Das Gericht entschied, dass Kazaa gegen das niederländische Urheberrecht verstößt, wenn es Benutzern mit seiner Software die Möglichkeit bietet, Musik herunterzuladen. Wenn Kazaa die Software in Verbindung mit der Suchmaschine auf seiner Website anbiete, könne Kazaa als Benutzer der heruntergeladenen Musik betrachtet werden. Hierbei spiele es keine Rolle, dass die Musik über das P2P-Netz und nicht über die Website von Kazaa heruntergeladen werden kann. Das Gericht wies Kazaa daher an, geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieser Rechtsverletzung zu ergreifen. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählt unter anderem die Schließung der Website von Kazaa, sodass die Benutzer keinen Zugriff mehr auf die Suchmaschine hätten.
Andererseits argumentierte das Gericht, die Parteien hätten sich in einem weit fortgeschrittenen Verhandlungsstadium befunden. Die Entwicklungen auf internationaler Ebene seien so verlaufen, dass eine Einigung über dieses Thema innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zu erreichen sei. Da die Buma/Stemra keine ausreichenden Beweise für Tatsachen vorgelegt habe, die weiteren Verhandlungen zwischen Kazaa und ihr im Wege stehen, sollten die Parteien ihre Gespräche über eine Lizenzvereinbarung fortsetzen. Mit der Behauptung, die Buma/Stemra missbrauche eine beherrschende Stellung, war Kazaa nicht erfolgreich.
Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt.
Referenzen
- Pres. Rechtbank Amsterdam, 29 November 2001, LJN-nummer: AD6395, Zaaknr: KG 01/2264
- http://www.rechtspraak.nl/uitspraak/frameset.asp?ui_id=29615
- Entscheidung des Bezirksgerichts Amsterdam vom 29. November 2001, LJN-nummer: AD6395, Zaaknr: KG 01/2264
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.