Malta
[MT] Übertragung wichtiger Ereignisse
IRIS 2002-1:1/19
Klaus J. Schmitz
Consultant, Köln
Am 25. September 2001 wurde als Rechtsmitteilung 806/2001 eine Liste wichtiger Ereignisse veröffentlicht. Die Rundfunkanstalten dürfen Ereignisse, die nach Auffassung der maltesischen Rundfunkbehörde von erheblicher gesellBerater schaftlicher Bedeutung sind, nicht exklusiv übertragen. Die Veröffentlichung dieser Rechtsmitteilung ist ein weiterer Malta Schritt im Rahmen der Bemühungen Maltas, das Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarats vollständig in nationales Recht umzusetzen.
Die Liste enthält lokale und internationale Kultur- und Sportereignisse sowie eine Reihe maltesischer Feste, wie den Karneval und die März- und Septemberregatten. Interessehalber sei darauf hingewiesen, dass zu den aufgeführten Sportereignissen „das Finale der lokalen FA Trophy", „das Finale aller europäischen Fußball-Vereinswettbewerbe" und „alle Spiele in den letzten Runden der Fußball-Europa- und Weltmeisterschaft" gehören.
Referenzen
- Regolamenti ta' l-2000 dwar Ġurisdizzjoni u Ko-operazzjoni Ewropea fix-Xandir, Trasmissjonijiet ta' Ġrajjiet Ewlenin, A. L. 806 of 2001
- http://www.ba-malta.org/legislation/LN_806_2001.htm
- Übertragung wichtiger Ereignisse, Rechtsmitteilung 806/2001
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.