Polen
[PL] Gesetz zur elektronischen Signatur vom Präsidenten unterzeichnet
IRIS 2001-10:1/32
Małgorzata Pęk
Nationaler Rundfunkrat Polen
Am 11. Oktober 2001 hat der Präsident der Republik Polen das Gesetz zur elektronischen Signatur unterzeichnet, das am 18. September 2001 vom Parlament verabschiedet worden war.
Das Gesetz zur elektronischen Signatur regelt die Bedingungen für die Verwendung elektronischer Unterschriften und der sogenannten sicheren elektronischen Unterschrift. Abteilung für europäische Integration und internationale Beziehungen Nationaler Rundfunkrat Letztere wird von einer Zertifizierungsstelle für sichere Unterschriften gewährleistet, deren Aufgabe die Implementierung der Erstellungsdaten der Unterschrift ist. Mit Hilfe dieser Daten kann festgestellt werden, ob ein Dokument nach der Unterzeichnung verändert wurde. Damit ist das Dokument vor Veränderungen durch Dritte geschützt. Das Gesetz über elektronische Unterschriften soll dafür sorgen, dass eine elektronische Unterschrift als schriftliche Unterschrift behandelt wird, wenn sie mit einem Zertifikat einer anerPolens kannten qualifizierten Zertifizierungsstelle versehen ist.
Ferner regelt das Gesetz die Erbringung von Zertifizierungsdiensten, die Pflichten der Zertifizierungsstellen, die Überwachung der Zertifizierungsstellen durch den Wirtschaftsminister, die Rahmenrichtlinien für die Zertifizierungspolitik qualifizierter Zertifizierungsstellen, die Voraussetzungen für die Registrierung qualifizierter Zertifizierungsstellen, die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Dokumenten mit elektronischer Unterschrift, die Bestimmungen zur Haftung von Zertifizierungsstellen für verursachte Schäden sowie die strafrechtlichen Sanktionen für den Missbrauch der Unterschriften.
Die Gleichbehandlung der sicheren elektronischen Unterschrift mit handschriftlichen Unterschriften soll sogar die elektronische Kommunikation mit den Behörden ermöglichen. Das Gesetz sieht vor, dass öffentliche Einrichtungen innerhalb von vier Jahren nach seinem Inkrafttreten Anträge und andere Dokumente in elektronischer Form akzeptieren müssen, wenn ein Gesetz die elektronische Schriftform oder einen bestimmten Standard vorschreibt.
Referenzen
- Ustawa z dnia 18 wrze´snia 2001 r. o podpisie elektronicznym
- Gesetz zur elektronischen Signatur vom 18. September 2001
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.