Deutschland

[DE] Reform der Medienordnung

IRIS 2001-10:1/12

Alexander Scheuer

Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel

In mehreren Sitzungen im September und Oktober haben sich die Regierungen der Bundesländer (Chefs der Staatsund Senatskanzleien sowie die Ministerpräsidenten) auf ihrer Konferenz Ende Oktober in Saarbrücken auf die Grundzüge eines neuen ordnungsrechtlichen Rahmens für die Medien, vor allem den Rundfunk, geeinigt.

Während es im Bereich des Jugendmedienschutzes insbesondere um die Schaffung eines weitgehend einheitlichen materiellen Schutzniveaus für alle Medien gehen soll, das sodann in alleiniger Länderzuständigkeit sichergestellt werden wird (siehe IRIS 2001-9: 14), steht allgemeiner die Reform der Medienaufsicht zur Diskussion. Die Ministerpräsidenten der Länder billigten hierzu den Ansatz, für die Bereiche Inhalteaufsicht, Digitaler Zugang und Medienkonzentration so genannte Zentrale Kommissionen zu schaffen, die als Organe der Landesmedienanstalten mit Entscheidungskompetenz ausgestattet werden. Zusammensetzung und Ernennungs- bzw. Wahlverfahren dieser Kommissionen sind noch nicht abschließend geklärt; als ein mögliches Modell wird jedoch auf die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) verwiesen, deren Mitglieder durch die Ministerpräsidenten der Länder ernannt werden ("Expertenmodell"). Hierbei wird zu entscheiden sein, inwiefern die Landesmedienanstalten in derartigen Organen repräsentiert sein und welche Aufgaben von den plural, d.h. aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, zusammengesetzten Gremien der Anstalten zukünftig verantwortet werden. Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken

Im Bereich des Jugendschutzes soll es zu einer Stärkung der Selbstkontrolleinrichtungen kommen, die - nach Errichtung auf der Basis gesetzlich bestimmter Eckpunkte - einer Aufsicht im Rundfunk und anderen elektronischen Medien vorgeschaltet sein werden; die Medienaufsicht wird sodann ex-post im Sinne einer Prüfung der Vertretbarkeit der von der Selbstkontrolle erzielten Prüfergebnisse tätig. Die Regelung der Medienkonzentration wird verändert werden, hier sollen Anreize für die Veranstaltung von regionalen Programmfenstern in bundesweit verbreiteten Programmen geschaffen werden.

Des Weiteren wurde vereinbart, die Entwicklungen der Breitbandkabelnetz-Situation nach Verkauf durch den bisherigen Eigentümer Deutsche Telekom AG an ausländische Investoren zu beobachten; ein unmittelbares Tätigwerden zur Sicherung der Vielfalt von Rundfunkangeboten im digitalisierten und (teil-)ausgebauten Kabel wurde als nicht erforderlich erachtet. Im Übrigen wird überprüft, es den Landesgesetzgebern durch eine Ermächtigungsnorm im Rundfunkstaatsvertrag zu ermöglichen, den Übergang zum digitalen terrestrischen Fernsehen durch die Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gegebenenfalls frühzeitig einzuleiten.

Schließlich wird für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwogen, im Hinblick auf die Beschreibung des Auftrags der Anstalten, das Modell einer Selbstverpflichtung nach Vorbild der BBC in Betracht zu ziehen. Außerdem wird eine Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung dergestalt diskutiert, dass Anknüpfungspunkt der Gebührenverpflichtung der einzelne Haushalt oder Betrieb wird und nicht wie bisher das jeweils zum Empfang bereitgehaltene Gerät.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.