Schweiz
[CH] Preisüberwacher verfügt niedrigere Kabelnetzgebühren
IRIS 2001-9:1/31
Oliver Sidler
Medialex
Der schweizerische Preisüberwacher, eine Behörde, die den Schutz der Konsumenten und der Wirtschaft vor missbräuchlichen Preisen, die ihre Ursache in fehlendem Wettbewerb haben, zur Aufgabe hat, setzte erstmalig in der Schweiz die Zug Abonnementsgebühren eines Kabelnetzbetreibers in einer Region im französischsprachigen Sprachraum mit förmlicher Verfügung herab. Ab 1. Januar 2002 müssen die Kunden statt monatlich CHF 23.70 nur noch CHF 17 bezahlen. Von dieser Reduktion profitieren insgesamt gut 12 000 Abonnentinnen und Abonnenten. Die detaillierte Kostenanalyse des Preisüberwachers ergab, dass die aktuelle Gebührenhöhe von monatlich CHF 23.70 deutlich überhöht ist. Der Preisüberwacher strebte deshalb mit der Kabelnetzunternehmung eine einvernehmliche Lösung an, welche eine substanzielle Gebührensenkung beinhaltet. Da trotz langwierigen Verhandlungen keine einvernehmliche Regelung erzielt werden konnte, musste der Preisüberwacher den festgestellten Preismissbrauch schließlich mittels Verfügung beseitigen.
Es handelt sich um den ersten formellen Entscheid des Preisüberwachers im Kabelnetzbereich. Dem Entscheid kommt für diesen Markt und für netzgebundene Infrastrukturen im Allgemeinen eine erhebliche präjudizielle Bedeutung zu.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und es ist damit zu rechnen, dass er an die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen weitergeleitet wird.
Referenzen
- Press Release of the Pricing Control Authority of 6 September 2001
- Communiqué des Preisüberwachers vom 6. September 2001
- http://www.preisueberwacher.admin.ch/dynamic/cp/ACTV/D/ACTV_D.html
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.