Polen

[PL] Ansichten des Nationalen Rundfunkrats zu „Big Brother“

IRIS 2001-9:1/23

Hanna Jedras

Dept. of European Integration and International Relations National Broadcasting Council of Poland

Der Nationale Rundfunkrat Polens, der auf Verletzungen der Programmordnung durch die Sender achtet, hat Kritik an „Big Brother" und anderen Sendungen mit ähnlichem Format geäußert, die er für sozial schädlich hält. Seiner Meinung nach können sich diese Sendungen negativ auf das Verhalten einiger Zuschauer auswirken. Der Rundfunkrat erklärte in seiner Stellungnahme vom 22. März 2001, er werde bei solchen Polens Reality-Shows besonders sorgfältig prüfen, ob die Bestimmungen des Rundfunkgesetzes eingehalten werden.

Am 18. Juli 2001, nach der ersten Staffel von „Amazonki", einer weiteren Version von „Big Brother", entschied der Rundfunkrat, dass der Lizenznehmer, Polskie Media S.A., gegen Art. 18.1 des Rundfunkgesetzes verstoßen habe, in dem es heißt: „Programme oder andere Sendungen dürfen keine Handlungen fördern, die moralischen Werten und sozialen Interessen zuwider laufen (...)". Der Rundfunkrat appelliert an den Lizenznehmer, Verstöße gegen das Recht der Showteilnehmer auf Privatsphäre zu vermeiden, da sonst eine Geldstrafe gemäß Art. 54 Abs. 1 des Rundfunkgesetzes drohe. Der Rundfunkrat rechtfertigte seine Stellungnahme damit, dass der Sender die mit den Teilnehmern vorab vereinbarten Regeln geändert und in den Toiletten Kameras angebracht habe.


Referenzen

  • Standpoint of the National Broadcasting Council of Poland of 22 March 2001
  • Stellungnahme des Nationalen Rundfunkrates Polens vom 22. März 2001

  • Decision of the Council n. 11 of 18 July 2001
  • Entscheidung des Rates Nr. 11 vom 18. Juli 2001

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.