Malta

[MT] Verwendung der maltesischen Sprache im Rundfunk

IRIS 2001-6:1/20

Klaus J. Schmitz

Consultant, Köln

Am 16. April 2001 hat das Advisory Committee on Quality und Ethik im Rundfunk) der Broadcasting Authority (Rundfunkbehörde) von Malta ein Dokument mit dem Titel Consulmaltesischen Sprache im Rundfunk) veröffentlicht. Ausgehend von der Herausforderung, die die Globalisierung für eine so kleine Sprachgemeinschaft wie die maltesische darstellt, soll dieses Papier in Malta den Boden für eine breitere Diskussion über die Verwendung der Sprache im Rundfunk bereiten. „Die maltesische Sprache", heißt es in dem Papier, „ist heute generell stärker bedroht als früher, zum Beispiel durch die wahllose Übernahme fremdsprachlicher Wörter und die Verwendung von englischen und maltesischen Wörtern im selben Satz". Die Ironie hierbei ist, der Rundfunkbehörde zufolge, dass „der Rundfunk in dem Maße, in dem die Bedrohung der maltesischen Sprache zunahm, als Mittel zu ihrem Schutz und ihrer Förderung immer mehr ausfiel". Bei der Analyse der Gründe verweist die Behörde auf die wachsende Zahl der Menschen, die am Rundfunk mitwirken. Man wolle den Pluralismus nicht angreifen, sondern an die im Rundfunk Tätigen appellieren, sich der mit dieser Aufgabe verbundenen Verantwortung zu stellen. Es gebe Pläne, sich mit anderen zuständigen Stellen über die Aufstellung fester Kriterien zum Schutz der maltesischen Sprache im Rundfunk zu beraten.

Das Papier enthält eine Liste von Problemen, die als bedenklich betrachtet werden. Neben der Kritik an der falschen Verwendung der maltesischen Sprache verweist das Papier unter anderem auf die „falsche Verwendung von Redewendungen und die wörtliche Übersetzung fremdsprachlicher Redewendungen", die „Mischung von maltesischen und englischen Wörtern (oder Wörtern aus anderen Sprachen) in ein und demselben Satz" sowie die „wörtliche Übersetzung fremdsprachlicher Sätze, Strukturen und Berichte". Wer zu diesem Thema Kommentare oder Vorschläge abgeben möchte, ist aufgefordert, sie dem Leiter der Rundfunkbehörde bis 31. Mai 2001 schriftlich mitzuteilen.

Das Konsultationspapier ist ein weiterer Beitrag zu dem Sprachenstreit in Malta, der eng mit der kolonialen Vergangenheit und dem Unabhängigkeitskampf des Landes zusammenhängt. Die Bevölkerung Maltas ist seit langem über die Frage entzweit, welche Sprache Vorrang haben soll. Maltas Einwohnerzahl liegt bei rund 380.000. Mehr als doppelt so viele Malteser leben im Ausland, vor allem in Kanada und Australien. Die Auslandsmalteser haben das Maltesische als ihre gemeinsame Sprache bewahrt.

Artikel 5 der Verfassung bestimmt, dass die maltesische Sprache die Nationalsprache Maltas ist. Die Amtssprachen der Verwaltung dagegen sind Maltesisch und Englisch. Gerichtssprache wiederum ist Maltesisch.

Seit der Unabhängigkeit und dem anschließenden Abzug der britischen Streitkräfte, bis dahin größter Arbeitgeber des Landes, hat Malta beträchtliche Anstrengungen unternommen, um Touristen und ausländische Investitionen anzuziehen. In den zwei Jahrzehnten nach der Unabhängigkeit kam es auch zu einem starken Anstieg in der Verwendung des Maltesischen. Viele haben den Eindruck, dass dies mit einem Niedergang der englischen Sprache einherging. Es gab Befürchtungen, dass Bürger Maltas im In- und Ausland auf mehr Karrierehemmnisse stoßen würden und ein wichtiges Thema im allgemeinen Sprachenstreit war der angebliche Niedergang des Englischen in Malta. Der Prozess, den die Rundfunkbehörde in Gang setzen möchte, könnte auch dazu beitragen, dem allgemeinen Sprachenstreit eine neue Dimension hinzuzufügen.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.