Griechenland
[GR] Neues Gesetz über den Nationalen Hörfunk- und Fernsehrat und die anderen Behörden des audiovisuellen Sektors
IRIS 2001-1:1/19
Maria Kostopoulou
Rechtsanwalt, Media Expert Law Office V. Costopoulos & Partners
Das griechische Parlament hat vor Kurzem ein neues Gesetz (Nr. 2863/2000) verabschiedet, das neben dem Ethniko Symvoulio Radiotileorassis (Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat - ESR) auch die anderen Behörden des audiovisuellen Sektors - das Ministerium für Presse & Massenmedien und die per o.g. Gesetz gegründeten Selbstkontrollorganismen - betrifft. Die Rolle des 1989 als unabhängige Medienregulierungsbehörde gegründeten ESR wurde verstärkt und seine Befugnisse bei der Lizenzvergabe und seine Kontrollfunktion erweitert. Als Aufsichtsorgan des Rundfunks ist der ESR ermächtigt, privaten Hörfunkstationen und Fernsehsendern, die unverschlüsselte oder verschlüsselte Programme senden, Lizenzen zu erteilen bzw. zu erneuern oder zu entziehen. Seine Kontrollfunktion übt er allgemein in Hinblick auf die Qualität der ausgestrahlten Programme und die Transparenz im audiovisuellen Sektor aus. Verstöße gegen die Grundsätze des Rundfunkgesetzes kann der ESR ahnden und den betroffenen Sendeunternehmen Sanktionen auferlegen. Seine Entscheidungen hinsichtlich der Vergabe von Betriebslizenzen bzw. dem Verhängen von Sanktionen bedürfen nicht mehr wie bisher einer RechtPresse & mäßigkeitskontrolle durch den Minister für Presse und Massenmedien. Der Minister für Presse und Massenmedien behält weiterhin seine allgemeinen Kompetenzen: Einbringung von Vorschlägen für regulierende bzw. gesetzgebende als notwendig erachtete Maßnahmen, Überwachung der Entwicklung des audiovisuellen Sektors auf Gemeinschafts- bzw. internationaler Ebene usw.
Die neue Zusammensetzung des ESR besteht aus sieben Mitgliedern, zu denen ein Präsident und ein Vizepräsident zählen, die auf Vorschlag des Parlamentsvorsitzenden vom Präsidialkolleg des griechischen Parlaments einberufen werden. Das Präsidialkolleg muss seine Entscheidung mit qualifizierter Vierfünftel-Mehrheit treffen. Das Mandat der Mitglieder des ESR beläuft sich auf vier Jahre. Das Gesetz legt fest, welche Funktionen unvereinbar mit der Ausübung eines Mandats als ESR-Mitglied sind, um die Unabhängigkeit von den Hörfunk- und Fernsehunternehmen sowie den politischen Machthabern im weiteren Sinne zu gewährleisten. Bei Nichtbeachtung der Auflagen des Gesetzes, insbesondere der Unvereinbarlichkeitsbestimmungen, wird ein zu diesem Zweck einberufener Disziplinarrat zu Rate gezogen.
Der ESR ist in vier nach Zuständigkeitsbereichen getrennte Abteilungen untergliedert: a) Lizenzvergabe, b) Einhalten der Grundsätze der Transparenz, c) Qualität und Berufsethik der ausgestrahlten Programme und d) technische Unterstützung und Verwaltungsdienste. Das Gesetz umfasst eine Reihe von Bestimmungen, die das vom ESR eingestellte Verwaltungspersonal bzw. wissenschaftliche Mitarbeiter betreffen. Des Weiteren sieht es vor, dass der ESR sich eine Geschäftsordnung gibt, in der seine Funktionsweise genauestens geregelt wird.
Referenzen
- -
- Gesetz 2863/2000 über den Nationalen Hörfunk- und Fernsehrat und die anderen Behörden des audiovisuellen Sektors, Amtsblatt 262/29, November 2000
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.