Deutschland
[DE] Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages treten in Kraft
IRIS 2001-1:1/15
Alexander Scheuer
Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel
Zum 1. Januar diesen Jahres ist der von den Ministerpräsidenten der Länder vereinbarte 5. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, unterzeichnet in der Zeit vom 6. Juli bis 7. August 2000, in Kraft getreten.
Im Mittelpunkt der Diskussion vor der Ratifizierung durch die Länderparlamente stand vor allem die Erhöhung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Erwartung einer Vielzahl von Parlamenten, zukünftig stärker (EMR) in die Entscheidungsfindung bei der Änderung der für das deutsche Medienrecht maßgebenden Rundfunkstaatsverträge eingebunden zu werden, wurde durch den sächsischen Landtag in einer Präambel des Zustimmungsgesetzes festgehalten. Diese rekuriert auch auf Bestrebungen, das derzeit geltende Regime mittelfristig durch eine neue Medienordnung zu ersetzen.
Neuerungen ergeben sich daneben für die Bereiche der Kurzberichterstattung, bedingt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (siehe IRIS 1998-3:7), sowie durch den neu eingefügten § 52a des Rundfunkstaatsvertrages, der die Zuweisung von Kapazitäten für die terrestrische digitale Verbreitung betrifft.
Im Staatsvertrag über die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) wurde die Vorschrift betreffend die Gegendarstellung neu gefasst; hiermit soll der Problematik begegnet werden, welcher Anstalt (von den in der Arbeitsgemeinschaften zusammengefassten Anstalten) gegenüber ein Verlangen auf Gegendarstellung in Bezug auf das Gemeinschaftsprogramm erhoben werden muss.
Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag wurde entsprechend den zunächst von der ARD beschlossenen Plänen zur Neuregelung des Finanzausgleiches zwischen den Anstalten abgeändert.
Referenzen
- Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag (unterzeichnet in der Zeit) vom 6. Juli bis 7. August 2000
- http://www.artikel5.de/gesetze/rstv-5-e1.html
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.