Zypern
[CY] Harmonisierung der nationalen Rahmengesetzgebung mit der Fernsehrichtlinie
IRIS 2001-1:1/13
Andreas Christodoulou
Zypern
Im Jahr 2000 wurden zahlreiche Anstrengungen unternommen, die gesetzliche Anweisung für die Medien in der Republik Zypern mit den europäischen Anforderungen in Einklang zu bringen.
In Bezug auf Privatrundfunk wurde die Richtlinie 89/552/EWG zur Koordinierung einiger per Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift festgelegter Bestimmungen zur Ausübung von Fernsehaktivitäten in den Mitgliedsstaaten bereits durch Gesetz 7(I) „zur Konsolidierung und Überprüfung des Aufbaus, der Einrichtung und des Betriebs von Radio- und Fernsehsendern" vom 29. Januar 1998 umgesetzt. Zudem hat das Gesetz 7(I) einige Bestimmungen der Änderungsrichtlinie 97/36/EG eingeführt und zur Einrichtung einer unabhängigen Radio- und Fernsehbehörde geführt, die für die Umsetzung der Rahmengesetzgebung für private Rundfunkveranstalter verantwortlich zeichnet. Die zypriotische Radio- und Fernsehbehörde wurde im Mai 1998 gegründet. Schließlich beinhaltet Gesetz 7(I) Maßnahmen gegen Unternehmenszusammenschlüsse und Beschränkungen für Kapitalverflechtung bei Medienbesitz und es regelt die gleichberechtigte Behandlung von politischen Parteien und den Betrieb von Sendern in Ausnahmesituationen und es bietet Maßnahmen zum Schutz der Nationalsprachen.
Auf Grundlage des oben genannten Gesetzes wurden am 28. Januar 2000 zusätzlich detaillierte Verordnungen im Amtsblatt veröffentlicht. Sie legen den rechtlichen Rahmen für die anzuwendenden Verfahren und die Themengebiete fest, die die Behörde zu überwachen hat, wie journalistische Ethik, Werbung, Teleshopping, Schutz von Minderjährigen und Schutz der Menschenrechte. Die Verordnungen enthalten unter anderem einen Code zur visuellen Kennzeichnung, die Eltern über die Art des Programminhalts und dessen Eignung für Minderjährige informiert.
Die restlichen Bestimmungen der Richtlinie 97/36/EG wurden in Gesetz 23(I) vom 18. Februar 2000 zur Änderung der Gesetze über Radio- und Fernsehsender aufgenommen.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde das gleiche Verfahren angewendet. Gesetz 8(I) vom 29. Januar 1998 zur Änderung des zypriotischen Rundfunkgesellschaftsgesetzes von 1959 (Abschnitt 300) nahm die Bestimmungen der Richtlinie 89/552/EWG und einige Bestimmungen der Änderungsrichtlinie 97/36/EG auf, während die restlichen Bestimmungen der Richtlinie 97/36/EG in Gesetz 24(I) vom 18. Februar 2000 Eingang fanden.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Bestimmungen der Fernsehrichtlinie bereitet die zypriotische Radio- und Fernsehbehörde einen Bericht über die Anwendung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie hinsichtlich der erreichten Quoten der Fernsehsender in Bezug auf den Anteil von europäischen Werken und unabhängigen Produktionen in ihren Programmen jeweils für den Zeitraum 1999-2000 vor.
Die Behörde ist ebenfalls im Begriff, die Liste von Ereignissen mit herausragender gesellschaftlicher Bedeutung, wie sie durch Artikel 3a der Richtlinie 97/36/EG und in Artikel 9a der europäischen Konvention des Europarats zu grenzüberschreitendem Fernsehen vorgesehen ist, fertig zu stellen.
Referenzen
- Law Consolidating and Revising the Laws Regulating the Establishment, Installation and Operation of Radio and Television Stations" as Amended up to August 2000 (Consolidated Version)
- Gesetz zur Konsolidierung und Überprüfung der Gesetze zur Regelung des Aufbaus, der Einrichtung und des Betriebs von Rundfunk- und Fernsehsendern, mit Änderungen bis August 2000 (Konsolidierte Version)
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.