Vereinigtes Königreich
[GB] Verbot der Spirituosenwerbung soll aufgehoben werden
IRIS 1995-6:1/26
David Goldberg
deeJgee Research/Consultancy
Seit der Einführung des kommerziellen Fernsehens in Großbritannien besteht ein freiwilliges Verbot der Werbung für Markenspirituosen wie Whisky, Wodka und Gin. Die Destillerien werben für bestimmte Getränke wie Drambuie und Cointreau nur als "Verdauungsgetränke." Zwar gibt es Spirituosenwerbung im Kino, doch da der Bereich Fernsehwerbung und Alkohol durch die EG-Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen und den Werbekodex der Independent Television Commission (Art. 39) erfaßt wird, gelten hier strengere Regeln. Danach darf Fernsehwerbung für Alkoholika das Trinken nicht mit sexueller Stärke oder Anziehungskraft, körperlicher Stärke, verstärkter sexueller Akzeptabilität oder einsamem Trinken in Verbindung gebracht werden. Die Darsteller in der Alkoholwerbung müssen älter als 25 Jahre aussehen.
Nun plant eine Destillerie, United Distillers, eine Werbekampagne für Bell's Whisky. Das Drehbuch hierfür wurde dem Broadcast Advertising Clearance Centre vorgelegt, das Werbesendungen für Fernsehen und Radio vor der Ausstrahlung freigibt. Dies zeigt an, daß das selbstauferlegte Verbot ausgelaufen ist. Für solche Vorschläge gilt Artikel 4.9.2 der BACC-Leitlinien ("Notes of Guidance"), und Artikel 4.9.2(e), der sich auf das freiwillige Verbot der Spirituosenwerbung bezieht, gilt vom 1. Juni an nicht mehr. Nach Auskunft des BACC soll auch die Vorschrift, daß für Liköre nur als "Verdauungsgetränke" geworben werden darf, nach dem 1. Juni nicht weiter gelten - sofern "geeignete Beschränkungen gegenüber einem übermäßigen Verbrauch beachtet werden."
Referenzen
- Broadcast Advertsing Clearance Centre, Notes of Guidance.
- Broadcast Advertising Clearance Centre, Notes of Guidance.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.