Litauen

[LT] Neue Regulierung der Tabakwerbung

IRIS 2000-10:1/27

Yana Sklyarova

Moskauer Zentrum für Medienrecht und Medienpolitik

Zur Umsetzung der Grundprinzipien der EG-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" wurden neue Einschränkungen in das Tabako Kontroljis Estatymo (Tabakgesetz) von 1996 aufMoskauer genommen. Die Änderungen traten am 16. März 2000 in Kraft. Laut Artikel 11 ist die Werbung für Tabakerzeugnisse nun generell verboten. Das Gesetz definiert Werbung als „Information, die unabhängig von ihrer Form und der Art ihrer Verbreitung direkt den Erwerb und die Benutzung von Tabakerzeugnissen fördert". Auf diese Weise werden auch verschiedene Möglichkeiten der Darstellung eines Produktlogos oder die Vermittlung von positiven Botschaften über Tabak abgedeckt. Schleichwerbung in Form von Informationen über Unternehmen der Tabakbranche oder Werbung, bei der die Verbraucher über den eigentlichen Zweck der Werbung getäuscht werden könnten, ist ebenfalls verboten.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.