Deutschland
[DE] Klage gegen Zusammenschluss Kirch/Murdoch
IRIS 2000-7:1/25
Alexander Scheuer
Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel
Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ARD) hat Mitte Juni gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, das gemeinsame Engagement von KirchGruppe und Murdoch (BSkyB) im deutschen Pay-TV-Bereich zu genehmigen, Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.
In der im Wege der Individualnichtigkeitsklage nach Art. 230 Abs. 4 EG-Vertrag an das Gericht erster Instanz (EuG) eingereichten Schrift stellt die ARD insbesondere in Frage, dass die Auflagen, unter denen die Kommission den Zusammenschluss schließlich als unbedenklich eingestuft hatte, tatsächlich geeignet sind, das Entstehen oder Verfestigen einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern.
In Rede stehen hierbei die beherrschende Stellung von KirchPayTV auf dem Markt für Bezahlfernsehen in Deutschland sowie eine zu besorgende Vormachtsstellung für interaktive Bildschirmdienste (siehe IRIS 2000-4: 4). Besondere Gefahren für diese Märkte sehen die in der ARD zusammengeschlossenen Anstalten vor allem mit Blick auf die Offenheit der eingesetzten Dekoder für andere Anbieter und von diesen zur Verfügung gestellte Programme.
Referenzen
- Pressemitteilung der ARD vom 14. Juni 2000.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.