Deutschland
[DE] Erneut Alkoholwerbeverbot gefordert
IRIS 2000-4:1/32
Alexander Scheuer
Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel
Das Bundesgesundheitsministerium hat erneut Forderungen erhoben, die für die Alkoholwerbung geltenden Regelungen zu verschärfen (siehe IRIS 1997-6:14). Diese insbesondere auf die Ausstrahlung von Werbespots für alkoholische Produkte im Fernsehen abzielende Initiative sieht die derzeit geltenden Regelungen als nicht ausreichend an, das Entstehen oder Verschärfen alkoholbedingten Suchtverhaltens zu bekämpfen.
Derzeit finden sich Bestimmungen zur Alkoholwerbung in (EMR) den "Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die Werbung und das Teleshopping für alkoholische Getränke in der Fassung von 1998", die die "Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen in der Neufassung vom 10. Februar 2000" (siehe IRIS 2000-3:6) für anwendbar erklären. Die genannten Verhaltensregeln stellen ein Instrument der Selbstregulierung in den Medien dar; sie treffen vor allem Aussagen über die Darstellung Jugendlicher im Zusammenhang mit dem Genuss beziehungsweise - in Anlehnung an die Bestimmungen der Fernsehrichtlinie - über vermeintlich positive Wirkungen des Alkohols.
Nunmehr wird gefordert, Fernseh- und Hörfunkwerbung für Alkohol in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr sowie bei Sportveranstaltungen zu untersagen, zudem sind Warnhinweise in der Werbung und zur Anbringung auf den Produkten (vergleichbar den Vorschriften für Tabakerzeugnisse) in der Diskussion.
Referenzen
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.