Bulgarien
[BG] Oberstes Verwaltungsgericht genehmigt Lizenz für Privatsender
IRIS 2000-4:1/5
Gergana Petrova
Georgiev, Todorov & Co
Bei der Ausschreibung für die Vergabe einer Telekommunikationslizenz für den ersten landesweiten Privatfernsehsender ging der Zuschlag an die Balkan News Corporation (vgl. IRIS 2000-1: 7). Der Nationale Hörfunk- und Fernsehrat hatte Programmlizenzen an drei Bewerber vergeben: die Balkan News Corporation, TV-2 und Media Broadcasting Services. Die Vergabe von Programmlizenzen war mit dem Ende des Monopols des staatseigenen Bulgarischen Nationalfernsehens und dem vom Radio-und Fernsehgesetz vorgeschriebenen Werbeverbot zur Hauptsendezeit verbunden. Media Broadcasting Services legte seine Beschwerde gegen den Beschluss des Ministerrats am letztmöglichen Tag vor der Vergabe und Genehmigung der Telekommunikationslizenz beim Obersten Verwaltungsgericht ein. In Übereinstimmung mit der bulgarischen Gesetzgebung zur Verfahrenstechnik verschiebt sich dadurch das Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes, bis das Gericht über den Fall geurteilt hat.
Die Telekommunikationslizenz wurde schließlich von der Staatlichen Telekommunikationskommission an die Vertreter der Balkan News Corporation in Bulgarien vergeben.
Obwohl das Vergabedatum der Lizenz auf den 17. Februar 2000 lautet, gibt es die offizielle Genehmigung erst seit dem 6. April 2000. Die Programmlizenz für die Balkan News Corporation hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren, wohingegen Telekommunikationslizenzen 15 Jahre lang gelten. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Lizenzen wird der neue Fernsehbetreiber neun Monate nach der Lizenzvergabe mit der Übertragung beginnen.
Referenzen
- Resolution No 1685 of the 3rd Department of the Supreme Administrative Court of the Republic of Bulgaria of 20 March 2000.
- Beschluss Nr. 1685 der 3. Kammer des Obersten Verwaltungsgerichts der Republik Bulgarien vom 20. März 2000.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.