Bulgarien

[BG] Veto des Präsidenten gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs

IRIS 2000-3:1/30

Gergana Petrova

Georgiev, Todorov & Co

Der Präsident der Republik Bulgarien hat sein Veto gegen den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs eingelegt. Die öffentliche Diskussion der vorgeschlagenen Änderungen konzentrierte sich hauptsächlich auf die Änderungen in den Bestimmungen des Kapitels VII des Strafgesetzbuchs zur Regelung von „Beleidigung" und „Verleumdung", insbesondere auf die Teile der Bestimmungen, die sich direkt auf die Rechte von Journalisten und die Redefreiheit in Bulgarien beziehen.

Das geltende Strafgesetzbuch sieht Strafen von bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug oder Bußgelder zwischen 1.000 und 5.000 alten bulgarischen Lew (entspricht ungefähr 1 bis 5 DEM) für eine öffentliche „Beleidigung" vor, die über Medien verbreitet wurde und gegen eine Amtsperson oder einen Vertreter einer öffentlichen Organisation in dessen öffentlicher Funktion gerichtet oder von einer solchen Person verusacht wurde. Die in diesem Gesetz vorgesehene Strafe für „Verleumdung" unter vergleichbaren Umständen wie auch für Verleumdung, die zu schwerem Schaden geführt hat, ist eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren.

Die oben genannten Bestimmungen trafen auf heftigen Widerstand der bulgarischen Journalisten und einer großen Mehrheit der parlamentarischen Opposition, da sie hauptsächlich gegen die Journalisten gerichtet seien und schwerwiegende Hindernisse für die Redefreiheit in Bulgarien darstellten. Vor dem Verfassungsgericht wurde Berufung eingelegt mit der Begründung, dass die oben genannten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs im Konflikt mit den Regelungen der bulgarischen Verfassung stündem. Das Verfassungsgericht bestätigte allerdings die VerfassungskonforGeorgiev, mität der angefochtenen Bestimmungen.

Der Gesetzesänderungsentwurf für die Wortlaute hinsichtlich „Beleidigung" und „Verleumdung" im Strafgesetzbuch zielte darauf ab, das bulgarische Strafgesetzbuch der relevanten europäischen Gesetzgebung vergleichbarer und entsprechender zu machen. Die Gefängnisstrafe wurde in den Bestimmungen zu „Beleidigung und Verleumdung" komplett durch Bußgelder unterschiedlicher Höhe ersetzt. Kritiker des Gesetzentwurfs warfen ein, dass die Abänderung der Gefängnisstrafe in Bußgelder (ganz gleich welcher Höhe) bulgarische Journalisten zu verantwortungslosem Handeln ermutigen würde.

Gleichzeitig erschien der Gesetzentwurf relativ inakzeptabel für Journalisten, da die möglichen Bußgelder unverhältnismäßig im Vergleich zum Durchschnittseinkommen bulgarischer Bürger und insbesondere bulgarischer Journalisten sind. Der Gesetzentwurf sieht zum Beispiel für „Beleidigung" und „Verleumdung" durch oder gegen eine Person in deren offiziellen Funktion Bußgelder von 5 bis 20.000 neuen bulgarischen Lew (5-20.000 DEM) im Fall von „Beleidigung" und bis zu 30.000 neuen bulgarischen Lew (5-30.000 DEM) im Fall von „Verleumdung" vor. Das monatliche Mindesteinkommen liegt in Bulgarien derzeit bei 70 DEM, während der Durchschnittslohn 211,47 DEM beträgt.

In der Begründung seines Vetos gegen den Gesetzentwurf betonte der Präsident, dass er die Entscheidung der Legislative, die Gefängnisstrafe durch Bußgelder für „Beleidigung" und „Verleumdung" zu ersetzen, begrüße. Er wies jedoch darauf hin, dass die Obergrenzen für die Bußgelder zu hoch und unverhältnismäßig seien im Vergleich zu anderen Bußgeldern, die im Strafgesetzbuch vorgesehen sind, und zu dem Maß an Gefahr für die Öffentlichkeit, das durch die Straftaten „Beleidigung" und „Verleumdung" gegeben ist. Der Gesetzentwurf wurde zur erneuten Beratung und weiteren Abstimmung an das Parlament zurückverwiesen. Hierbei hat das Parlament die Empfehlungen des Präsidenten zu respektieren, nämlich eine Senkung der Bußgeldhöhe und die Einführung einer Regelung, welche die Bußgelder zu den finanziellen und familiären Gegebenheiten und den Verpflichtungen der beschuldigten Person in Beziehung setzt.


Referenzen

  • Presidential Decree No 15, proclaiming Reasons for sending back to Parliament for a new debate of the Law on the Amendments of the Penal Code, published in the State Gazette No 9 of February 1st 2000.
  • Verordnung des Präsidenten Nr. 15 mit Angabe der Gründe für die Zurückweisung des Änderungsgesetzes für das Strafgesetzbuch zur erneuten Beratung an das Parlament, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 9 vom 1. Februar 2000.

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.