Niederlande
[NL] Fiskalisierung der Lizenzgebühr
IRIS 1999-10:1/22
Nico van Eijk
Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Die holländische Regierung hat dem Parlament einen Entwurf vorgelegt, der das bestehende Lizenzgebührensystem abschaffen würde. Nach dem geltenden Mediengesetz ist jeder Besitzer eines Rundfunk- und/oder Fernsehgeräts verpflichtet, eine nationale, regionale und bisweilen sogar örtliche Lizenzgebühr zu zahlen. Diese Gebühr wird ausschließlich für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems genutzt (bestehend aus nationalem, regionalem und lokalem Rundfunk). Der vorgeschlagene Änderungsentwurf führt eine Sondersteuer ein, die vom Finanzministerium eingetrieben wird. Diese Steuer wird dieselbe Höhe haben wie die derzeitige Lizenzgebühr. Der Hauptgrund für die Einführung einer Steuer anstelle der Lizenzgebühr besteht darin, das Kostenniveau, mit dem das derzeitige System verbunden ist, zu senken. Der spezielle Dienst ( Dienst omroepbijdragen ), der für die Erhebung der Lizenzgebühr zuständig ist, würde in der Tat verschwinden. Der positive Effekt der erhöhten Effizienz könnte sich auf DFL 60 Mio. (Euro 27,3 Mio.) im Jahr 2002 belaufen. Das Parlament berät den Entwurf zur Zeit und hat eine beträchtliche Anzahl von Fragen aufgebracht, die sich mit Themen wie der Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter sowie Übergangsmaßnahmen befassen. Die Regierung möchte, daß das neue System im nächsten Jahr eingeführt wird.
Referenzen
- Wijziging van de Mediawet in verband met nieuwe regels omtrent de financiering van de publieke omroep (afschaffing omroepbijdrage), Kamerstukken II, 1998/1999, nr. 26.707.
- Entwurf zur Abschaffung des bestehenden Lizenzgebührensystem. Kamerstukken II, 1998/1999, nr. 26.707.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.