Dänemark

Dänemark/Finnland/Island/Norwegen/Schweden: Mitgliedsländer des Nordischen Ministerrates wenden gleiche Regeln für Rundfunkwerbung an

IRIS 1999-8:1/21

Nils Klevjer Aas

Norwegisches Filminstitut

Die skandinavischen Länder wenden weitgehend einheitliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Bereich der Rundfunkwerbung an. Darüber hinaus haben laut einem Bericht des Nordischen Ministerrates alle fünf Mitgliedsländer (Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden) die 1991 verabschiedeten Ratsempfehlungen über „gemeinsame Regeln für die Fernsehwerbung" weitgehend umgesetzt.

In allen fünf Ländern gilt der Grundsatz, daß Werbung klar als solche erkennbar sein muß. Neben berufsethischen Auflagen für Werbetreibende, insbesondere zur Vermeidung unlauterer Vermarktungs- und Geschäftspraktiken, enthalten die Werbegesetzgebungen Bestimmungen zum Jugendschutz. Während in Norwegen und Schweden Werbung für Zuschauer unter 12 Jahren generell verboten ist, schränkt die dänische Gesetzgebung die Mitwirkung von Kindern in Werbespots ein. In allen fünf Ländern ist die jeweilige Verbraucherschutzbehörde für die Überwachung der Werbetreibenden zuständig. In Finnland, Norwegen und Schweden sind die Verbraucherschutzbehörden z.T. auch für die Überwachung der Rundfunkanstalten zuständig. In Norwegen und Schweden erfolgt die Aufsicht systematisch, während die Verbraucherschutzbehörden der übrigen Länder lediglich auf Publikumsbeschwerden reagieren.

Der Bericht des zehnköpfigen Autorenteams, bestehend aus Juristen der nationalen Verbraucherräte, bietet eine aktuelle (1998) und umfassende Übersicht über Rechtsinstrumente und Aufsichtsmechanismen im Bereich der Radio- und Fernsehwerbung in allen fünf Staaten. Eine Länderübersicht gibt Aufschluß über die Einhaltung der 1991 vom Nordischen Ministerrat erlassenen Empfehlungen über Fernsehwerbung. Der Bericht schließt mit einer Diskussion über das EuGH-Urteil im Fall De Agostini (C-34-36/95; siehe IRIS 1997-8: 5-6) ab.


Referenzen

  • Nordisk samarbete rörande TV- och radioreklam. TemaNord 1999:541.
  • Bericht des Nordischen Ministerrates. TemaNord 1999:541.

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.