Irland

[IE] Gesetzentwurf über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte von 1999

IRIS 1999-5:1/11

Candelaria van Strien-Reney

Faculty of Law, National University of Ireland, Galway

Das Urheberrecht wird in Irland noch durch das Urheberrechtsgesetz ( Copyright Act ) von 1963 (in der jeweils geltenden Fassung) geregelt, doch jetzt wurde der neue Gesetzentwurf über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte ( Copyright and Related Rights Bill 1999 ) veröffentlicht, der dieses Gesetz fast vollständig ersetzen soll. Das geplante neue Gesetz setzt verschiedene neue EU-Richtlinien um und nimmt geplante Richtlinien bereits vorweg. Außerdem erfüllt es Irlands internationale Verpflichtungen als Signatarstaat des TRIPs-Vertrages von 1994 und der WIPO-Verträge von 1996.

Zu den Neuerungen des Gesetzes zählen Regelungen für die Vermietungs- und Verleihrechte und der Urheberrechtsschutz für Datenbanken und Kabelprogramme. Außerdem werden mit dem neuen Gesetz Urheberpersönlichkeitsrechte für Autoren und Aufführende urheberrechtlich geschützter Werke im irischen Recht eingeführt. Neu ist ferner das Recht auf die eigene Privatsphäre bei Fotografien und Filmen. Ein umfangreicher Teil des Gesetzentwurfs ist den Rechten der ausübenden Künstler gewidmet. (Einige Aspekte der Rechte ausübender Künstler waren bereits im Gesetz zum Schutz ausübender Künstler -Performers Protection Act -- von 1968 geregelt.) Zudem enthält der Gesetzentwurf Regelungen für Verwertungsgesellschaften, für die ein freiwilliges Registrierungssystem eingeführt werden soll. Neue Bestimmungen sollen dem Schutz der Originale und Kopien urheberrechtlich geschützter Werke und Datenbanken dienen, die durch technische Mittel (zum Beispiel durch Verschlüsselung) geschützt sind. Der rechtswidrige Empfang von Ausstrahlungen oder Kabelprogrammen, die durch technische Maßnahmen geschützt sind, soll künftig strafbar sein.

Neben den völlig neuen Bestimmungen erweitert der Gesetzentwurf auch bestehende Bereiche, zum Beispiel den des Kopierens, wo die verbotenen Handlungen umfassender definiert werden, insbesondere im Hinblick auf Arten des Kopierens, die durch neuere Technologien ermöglicht werden. Ausdrücklich heißt es in dem Entwurf, daß die Bereitstellung der Mittel zur Anfertigung von Kopien, die das Recht an dem betroffenen Werk verletzen, und die Genehmigung der Benutzung von Räumen und Vorrichtungen für Aufführungen, die das Urheberrecht verletzen, sekundäre Urheberrechtsverletzungen darstellen können. Die erhöhten Strafen und Geldbußen, die kürzlich mit dem Gesetz über geistiges Eigentum ( Intellectual Property Act ) (unter vermischte Bestimmungen) von 1998 in Kraft getreten sind, um Irlands zunehmendes Problem der Copyright-Piraterie zu bekämpfen, werden in dem Gesetzentwurf wiederholt, gelten aber für ein breiteres Spektrum an Straftaten.


Referenzen

  • Copyright and Related Rights Bill, 1999.
  • Gesetzentwurf über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte von 1999.

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.