Bulgarien
[BG] Gesetzesentwurf zur Abänderung des Strafgesetzbuchs
IRIS 1999-3:1/24
Gergana Petrova
Georgiev, Todorov & Co
Am 8. Februar wurde im Ministerrat der Republik Bulgarien ein Gesetzesentwurf zur Abänderung des Strafgesetzbuches eingebracht. Der Gesetzesentwurf enthält Änderungen des höchst umstrittenen Abschnitts "Beleidigung und Verleumdung" des Strafgesetzbuchs. Betroffen sind die Bestimmungen, die gegenwärtig verschieden lange Haftstrafen für Beleidigung und Verleumdung vorsehen und bereits vom bulgarischen Verfassungsbericht mit dem Verdacht in Frage gestellt worden waren, sie seien gegen die Journalisten und die Meinungsfreiheit gerichtet. Das Verfassungsgericht sprach sich jedoch letztendlich nicht gegen diese Bestimmungen aus und schloß auch nicht auf eine Verletzung der Verfassung oder der Europäischen siehe Menschenrechtskonvention ( IRIS 1998-8: 6).
Der Gesetzesentwurf würde die im Abschnitt "Beleidigung und Verleumdung" vorgesehenen Haftstrafen durch Geldstrafen in Höhe von 5 bis 30 Mio. Leva ersetzen. Sie könnten für Beleidigung bis zu 20 Mio. Leva (= 20 000 DM), für Verleumdung bis 30 Mio. Leva (= 30 000 DM) betragen. Der Entwurf stößt vor allem bei einigen führenden Mitgliedern der Regierungspartei auf heftigen Widerstand, die befürchten, eine Veränderung in der Strafform im Sinne des Gesetzesentwurfs könne zu verantwortungslosem Verhalten seitens der Journalisten führen. Andererseits scheint der Entwurf den Journalisten genauso inakzeptabel, da sie befürchten, daß die neuen Strafmaße des Gesetzesentwurfes eine zu schwere finanzielle Belastung für den durchschnittlichen Monatslohn eines bulgarischen Journalisten wären, und daß Journalisten, die der Beleidigung oder Verleumdung bezichtigt würden, ihre Existenz gefährdet sähen. Die Journalisten vermuten, daß infolge dieser Umstände sogenannte "riskante" journalistische Genres wie Kommentare, Analysen, Untersuchungen (aus Gründen der Vorsicht) weniger ausgeübt würden, was eine Bedrohung der Meinungsfreiheit bedeutete.
Referenzen
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- Gesetzesentwurf zur Abänderung des Strafgesetzbuchs vom 8. Februar 1999.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.