Rumänien
[RO] Änderung und Vervollständigung des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 48/1992
IRIS 1999-3:1/17
Mariana Stoican
Journalistin, Bukarest
Im Dezember 1998 wurden die Änderungen des Audiovisuellen Gesetzes Nr. 48/1992 ( Lege pentru modificarea si completarea Legii audiovizualului nr. 48/1992) vom Parlament gebilligt. Es handelt sich im wesentlichen um eine Vervollständigung des Gesetzes mit dem Ziel, die europäischen Produktionen zu fördern.
Die neuen Bestimmungen des Gesetzes schreiben vor, daß die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender in Rumänien bis zum 1. Januar 2003 progressiv, je nach Möglichkeit, den europäischen audiovisuellen Produktionen einen wachsenden und schließlich mehrheitlichen Senderaum zusichern müssen, wobei die Sendezeit der Informationssendungen und Sportprogramme, die Zeit der Fernsehspiele, Werbung und Teletextdienstleistungen nicht miteingerechnet werden soll.
Unter " europäischen audiovisuellen Produktionen" werden jene Rundfunkbeiträge verstanden, die in den Mitgliedstaaten des Europarates produziert worden sind, sowie die Werke, die vollständig oder mehrheitlich von Produzenten und Autoren geschaffen worden sind, welche in einem Mitgliedstaat des Europarates wohnhaft sind. Innerhalb dieser europäischen audiovisuellen Produktion sollen wenigstens 40 % rumänisch sein, d.h. Werke, die in Rumänien produziert worden sind oder vollständig oder mehrheitlich von in Rumänien wohnhaften Produzenten und Autoren verwirklicht worden sind.
Auch sollen die Fernsehstationen schrittweise 10 % ihrer Sendezeit gemäß künftiger vom Landesrat für Audiovisuelles erarbeiteten Normen für Sendebeiträge bereitstellen, die von unabhängigen (nicht der betreffenden Rundfunkanstalt angehörenden) Produzenten angeboten werden.
Am 16. Dezember des Vorjahres wurde von dem Abgeordneten der Christlich Demokratischen Nationalen Bauernpartei Rumäniens George Serban, Mitglied des Parlamentsausschusses, ein neuer Entwurf für ein künftiges audiovisuelles Gesetz unterbreitet, der den Wortlaut des gültigen Gesetzes zu 70 % erneuern will. Der Autor hat sich durch die neuen vorgeschlagenen Regelungen vorgenommen, den Schutz der Minderjährigen vor Gewalt oder erotischen Szenen im Fernsehen zu intensivieren und auch einige strengere Konzentrationskontrollvorschriften durchzusetzen. Dazu hat sich der legislative Rat noch nicht geäußert.
Referenzen
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- Gesetz über die Änderung und Vervollständigung des audiovisuellen Gesetzes Nr. 48/1992.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.