Finnland
[FI] Inkrafttreten neuer Radio- und Fernsehgesetze
IRIS 1999-2:1/13
Annemique de Kroon
Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Am 1. Januar 1999 traten drei neue Gesetze in Kraft, die das Funkausrüstungsgesetz von 1927 und das Kabelverbreitungsgesetz von 1987 ersetzen sollen. Die neuen Gesetze erfüllen außerdem die Bestimmungen der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen".
Insgesamt hat das Fernseh- und Hörfunkgesetz die Aufgabe, die Gestaltung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen zu fördern. Das Gesetz erklärt u.a. die Phase der Bewerbung um Lizenzen für drahtlose Fernseh- und Hörfunksendungen für eröffnet und bestimmt, daß die Regierung - für einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren - Lizenzen bewilligt. Die Regierung wird einen Plan zur Frequenznutzung herausgeben. Bei der Bewilligung der Lizenz darf die zuständige Lizenzbehörde das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Verschiedenheit der Programmgestaltung und die Bedürfnisse besonderer Zuschauergruppen nicht außer Acht lassen. Die Regierung wird bestimmen, welche (wichtigen) Sportereignisse kostenlos übertragen werden sollen. Darüber hinaus enthält das Gesetz Bestimmungen bzgl. Werbung, Teleshopping, Sponsoring und des Schutzes Minderjähriger. Das Zentrum für Verwaltung von Telekommunikation überwacht die Einhaltung des Gesetzes im allgemeinen, während der Verbraucher-Ombudsmann auf die ethischen Aspekte von Werbung und Teleshopping sowie den Schutz Minderjähriger achtet. Die BetreiberLizenzgebühren ersetzen die öffentlich-rechtlichen Gebühren, die nationale kommerzielle Hörfunkveranstalter bis jetzt entrichten mußten.
Das Gesetz über staatliche Fernseh- und Hörfunkgelder (Gesetz 745/1998) regelt die Finanzierung der finnischen Rundfunksender-AG (YLE, ein öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter auf nicht-kommerzieller Basis, der im Dienste aller Mitbürger steht) sowie die Verwaltung der staatlichen Fernseh- und Hörfunkgelder. Der Rundfunkveranstalter YLE benötigt keine Lizenz, da seine Tätigkeiten auf dem Gesetz über die finnische Rundfunksender-AG gründen.
Das Gesetz 746/1998 zur Änderung des Gesetzes über die finnische Rundfunksender-AG bestimmt u.a., daß YLE keine finanziell unterstützten Programme gestalten darf.
Referenzen
- Laki televisio- ja radiotoiminnasta 744/1998
- Gesetz 744/1998 über Fernseh und Hörfunktätigkeiten 9. Oktober 1998;
- Laki valtion televisio- ja radiorahastosta 745/1998.
- Gesetz 745/1998 über staatliche Fernseh und Hörfunkgelder 9. Oktober 1998.
- Laki Yleisradio Oy:stä annetun lain muutamisesta 746/1998.
- Gesetz 746/1998 zur Änderung des Gesetzes der finnischen RundfunksenderAG 9. Oktober 1998.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.