Bulgarien

[BG] Mediengesetz endgültig verabschiedet

IRIS 1999-1:1/14

Gergana Petrova

Georgiev, Todorov & Co

Das bulgarische Parlament hat das unlängst vorgeschlagene und von dem bulgarischen Präsidenten mit einem Veto belegte Gesetz über Fernsehen und Hörfunk ( siehe IRIS 1998-9: 2, 10-11) verfassungsgemäß erneut zur Abstimmung gebracht und verabschiedet. Das Gesetz trat am 24. November mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Der Text wurde kaum verändert. Eine der strittigen Bestimmungen, das vollständige Werbeverbot während der Hauptsendezeit, dem das Nationale Fernsehen bis zur Zulassung eines privaten landesweiten Fernsehveranstalters unterliegen soll, blieb ebenfalls unverändert und ist nun in Kraft. Besagtes Verbot sowie das vorgesehene Verfahren zur Auswahl der Mitglieder des Nationalen Hörfunk- und Fernsehrates (der Regulierungsbehörde der Hörfunk- und Fernsehveranstalter) stößt bei Gegnern des neuen Gesetzes nach wie vor auf starken Widerstand. Die Mitglieder der parlamentarischen Opposition wollen bestimmte Vorschriften durch das Verfassungsgericht prüfen lassen.


Referenzen

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  • Gesetz über Fernsehen und Hörfunk, Edict No 406, Amtsblatt Nr. 138, 24. November 1998.

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.