Europäische Kommission: Beschluß des gerichtlichen Vorgehens gegen Frankreich wegen Verstoßes gegen die Richtlinie
IRIS 1999-1:1/5
Annemique de Kroon
Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen Frankreich wegen Verletzung einiger Bestimmungen der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" gerichtlich vorzugehen (Richtlinie 89/552/EWG). 1992 wurde bereits ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtbeachtung der Richtlinie 89/552/EWG gegen Frankreich eingeleitet. Die überarbeitete Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" (Richtlinie 97/36/EG) hat die maßgebenden Bestimmungen nicht in der Art geändert, daß die gerügten Verstöße davon betroffen wären. Diese bleiben somit auch weiterhin gültig.
Die französischen Behörden hatten bereits die Berechtigung früherer Klagen der Kommission anerkannt. Dennoch gelang es ihnen bis jetzt nicht, eine der angekündigten gesetzlichen Maßnahmen umzusetzen. Die fünf Klagen der Kommission beziehen sich auf: 1. Ein Vorabgenehmigungssystem für die Kabelübertragung von Fernsehdiensten, die der Rechtsprechung eines anderen Mitgliedsstaates unterstehen, was Artikel 2 (2) der Richtlinie widerspricht; 2. Artikel 4 des Erlasses Nr. 92-882 vom 1. September 1992, der weiterhin in Kraft bleibt und der sowohl eine zweideutige Definition der in Frankreich für die Rechtsprechung über Kabeldienste verwendeten Kriterien liefert als auch eine unangemessene "Anti-Auslagerungsbestimmung" enthält; 3. ordnungswidrige Umsetzung von Artikel 22 der Richtlinie zum Schutze Minderjähriger; 4. Aufstellen besonderer Regelungen für die Satellitenübertragung von fremdsprachigen Fernsehdiensten, was Artikel 2 (1) der Richtlinie widerspricht; und schließlich 5. Fehlen eines Erlasses zur Schaffung des gesetzlichen Rahmens für die Satellitenübertragung von Diensten über eine nicht von der audiovisuellen Aufsichtsbehörde, dem Conseil Supérieur de l'Audiovisuel (CSA, Hörfunk- und Fernsehrat) verwaltete Frequenz, was Artikel 2 (1) und 3 (2) der Richtlinie widerspricht.
Referenzen
- Decision to Take France to the Court of Justice for Failing to Comply with the “Television Without Frontiers” Directive. Press release IP/98/1067 of 7 December 1998.
- http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/98/1067&format=HTML&aged=1&language=EN&guiLanguage=en
- Beschluß des gerichtlichen Vorgehens gegen Frankreich wegen Verstoßes gegen die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“. Pressemitteilung IP/98/1067 vom 7. Dezember 1998.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.