Irland
[IE] Kinderhandel- und Kinderpornographiegesetz von 1998
IRIS 1998-10:1/15
Marie McGonagle
School of Law, National University of Ireland, Galway
Das vor einigen Monaten verabschiedete Kinderhandel- und Kinderpornographiegesetz verbietet zum einen den Handel mit Kindern und ihre Benutzung mit dem Ziel, sie sexuell auszubeuten, sowie zum anderen Herstellung, Verbreitung, Umgang mit und Besitz von Kinderpornographie.
Das Gesetz, das sich insbesondere dem Internet widmet, deckt Filme, Videobänder, Computerdisketten und andere Formen der akustischen und visuellen Darstellung in jedwedem Medium ab, sowie solche, die mit oder aus Computergrafiken oder jedem anderen elektronischen oder mechanischen Mittel hergestellt werden. Das Internet wird nicht speziell erwähnt, weil das Gesetz so allgemein formuliert ist, daß es nicht aufgrund der Fortschritte der Computertechnik binnen kurzem veraltet. Die Begriffe "Kinderpornographie", "akustische Darstellung" und "visuelle Darstellung" sind sehr allgemein definiert. Ein Kind ist definiert als eine Person unter 17 Jahre. Das Gesetz schafft zahlreiche Straftatbestände. So ist es strafbar, den Handel mit Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu organisieren oder wissentlich zu erleichtern (Höchststrafe: lebenslängliche Haft) oder die Benutzung eines Kindes für Kinderpornographie zu ermöglichen (Höchststrafe: IEP 25.000 oder 14 Jahre Haft). Ferner ist es u. a. strafbar, Kinderpornographie zu produzieren, zu vertreiben, zu veröffentlichen, zu importieren, zu exportieren oder zu verkaufen (Höchststrafe: Geldstrafe in nicht festgelegter Höhe und/oder 14 Jahre Haft). Auch der Besitz von Kinderpornographie ist bereits strafbar (Höchststrafe: IEP 5.000 und/oder 5 Jahre Haft). Trotz der Bedenken wegen der Veröffentlichung von Pornographie auf Websites, auf die Kinder regelmäßig zugreifen, befaßt sich das Gesetz nicht speziell mit dem Zugang von Kindern zu Pornographie. Vorschläge, entsprechende Maßnahmen in dieses oder in spätere Gesetze, die mit Kindern zu tun haben, aufzunehmen, wurden abgelehnt. Zur Kontrolle des Zugangs steht Eltern, die wegen dieses Problems besorgt sind, das Programm "Net Nanny" zur Verfügung, das auf jeden PC geladen werden kann. Darüber hinaus erscheintdemnächst der Bericht einer Arbeitsgruppe, die die rechtswidrige und schädliche Nutzung des Internet untersucht. Unterdessen hat der irische Kinderschutzbund ISPCC ( Irish Society for the Prevention of Cruelty to Children ) die Minister der EU-Staaten gedrängt, dafür zu sorgen, daß andere Mitgliedstaaten, die dies nicht bereits getan haben, ähnliche Gesetze verabschieden, damit der Kindesmißbrauch durch eine Harmonisierung der Gesetzgebung wirksamer bekämpft werden kann. Irland wollte das Thema bei einer Sitzung der Außenminister in Luxemburg Anfang Oktober ansprechen. Die ISPCC setzt sich außerdem dafür ein, daß böse und gewaltverherrlichende Computerspiele ebenso reguliert werden wie Bücher und Filme. Bisher sind sie den Kontrollmechanismen der Gesetze über die Zensur von Filmen und Videos nicht unterworfen.
Referenzen
- Child Trafficking and Pornography Act 1998.
- Kinderhandel- und Kinderpornographiegesetz von 1998.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.