Niederlande
[NL] Radiofrequenzpolitik unter Beschuß
IRIS 1995-4:1/12
Ad van Loon
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Am 22. März 1995 hob das niederländische Verwaltungsgericht College van Beroep voor het bedrijfsleven (Beschwerdekammer für Handel und Gewerbe) die Entscheidung des Ministeriums für Transport und öffentliche Arbeiten auf, anderen Rundfunkveranstaltern als Sky Radio eine FM-Frequenz zu gewähren. Das Gericht stellte fest, daß das Ministerium durch die Festlegung und Beurteilung der Kriterien für die Zuweisung von AM- und FM-Frequenzen an private kommerzielle Radiosender seine Kompetenzen überschreite. Das Argument, es handele sich beim Programm eines privaten kommerziellen Radiosenders um eine Ergänzung der Programme der bestehenden öffentlich-rechtlichen und privaten Sender - als ein gerechtfertigter Wunsch nach "Vielfalt" dargestellt - wurde als durch das maßgebende Recht (Wet op de Telecommunicatievoorzieningen, Gesetz über Telekommunikationseinrichtungen) nicht hinreichend begründet beurteilt. Zweitens befand das Gericht, das der Beschluß des Ministeriums die Interessen von Sky Radio nicht hinreichend berücksichtige. Das Ergebnis dieses Urteils ist, daß das Ministerium eine neue Verordnung unter Berücksichtigung des Gerichtsurteiles erlassen muß. Da alle übrigen AM- und FM-Frequenzen bereits anderen privaten kommerziellen Radiosendern zugewiesen wurden, dürfen die Chancen, daß Sky Radio doch noch eine FM-Frequenz erhält, trotz des Urteils vom 22. März nicht überschätzt werden.
Referenzen
- College van Beroep voor het bedrijfsleven, 22 March 1995, No 94/2533/090/195, Sky Radio Ltd. vs. Minister van Verkeer en Waterstaat and others.
- College van Beroep voor het bedrijfsleven, 22. März 1995, Nr. 94/2533/090/195, Sky Radio Ltd. gegen Minister van Verkeer en Waterstaat und andere.
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.