Vereinigte Staaten von Amerika

[US] Kongreß verabschiedet Internetgesetze

IRIS 1998-10:1/14

L. Fredrik Cederqvist

Communications Media Center at the New York Law School

Im vergangenen Monat hat der US-Kongreß verschiedene Maßnahmen zur Förderung des elektronischen Handels und zum Schutz von Kindern im Internet verabschiedet. Drei solche Gesetze wurden mit dem Bundeshaushalt verbunden, den Präsident Clinton voraussichtlich bald unterzeichnen wird.

Der Internet Tax Freedom Act soll es Einzelstaaten und Kommunen während einer bestimmten Frist verbieten, den Zugang zum Internet oder die übertragenen Datenbits zu besteuern oder sonstige "mehrfache oder diskriminierende Steuern" auf elektronische Transaktionen zu erheben. Nicht verboten werden sollen jedoch die Besteuerung von Brutto- oder Nettoeinnahmen, die über das Internet erzielt wurden, oder andere nicht transaktionsbezogene Steuern. Außerdem sieht der Internet Tax Freedom Act die befristete Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für den elektronischen Handel vor, der Empfehlungen für Regeln über Einkommen- und Verbrauchsteuern auf Transaktionen im Internet aussprechen soll. Die Gesetzgebungsempfehlungen sind innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vorzulegen. In dem Ausschuß sollen Bund, Einzelstaaten und Kommunen, die Elektronikindustrie und Verbraucherschützer vertreten sein.

Der Children's Online Protection Act soll den Verkauf oder die Übertragung von jugendgefährdendem Material per Internet an Personen unter 17 Jahre verbieten. Verstöße hiergegen können mit USD 50.000 und sechs Monaten Haft geahndet werden. Allerdings sieht der Gesetzentwurf vor, daß ein Angeklagter zu seiner Entlastung einwenden kann, daß er versucht habe, durch verifizierte Kreditkarten, Belastungskonten, Zugangscodes für Erwachsene, oder persönliche Identifikationsnummern für Erwachsene (oder durch ein anderes Verfahren, das die Federal Communications Commission, die US Regulierungsbehörde für "Kommunikations", für geeignet hält), Minderjährigen den Zugang zu verwehren.

Ein weiteres vom Kongreß verabschiedetes Gesetz, der Children's Online Privacy Protection Act von 1998, soll Kinder unter 16 Jahren davor schützen, daß persönliche Angaben wie Adresse, Telefonnummer oder Sozialversicherungsnummer im Internet abgefragt werden. Das Gesetz schreibt vor, daß Websites, die sich an Kinder richten, wie z.B. manche Vermittlungsdienste für Brieffreundschaften und Chatrooms , zunächst eine überprüfbare Einverständniserklärung der Eltern einholen müssen, bevor sie Kinder nach persönlichen Angaben fragen. Die Federal Communications Commission ist angewiesen, hierfür innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes konkrete Regelungen festzulegen. überdies hat der Präsident mit seiner Unterschrift bereits das Durchführungsgesetz für die WIPO-Urheberrechtsverträge in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz setzt die Verträge um, die bei der Konferenz der Weltorganisation für geistiges Eigentum 1996 in Genf unterzeichnet wurden. Unter anderem verbietet das Gesetz die Herstellung, den Import und den Verkauf von Produkten, mit denen der Benutzer den technologischen Schutz von geistigem Eigentum im Internet umgehen kann. Der Kläger hat das Wahlrecht zwischen tatsächlichem und gesetzlichem Schadensersatz. Auch hier können Verstöße mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden.


Referenzen

  • Internet Tax Freedom Act.
  • Gestz zum Verbot der Internetbesteuerung.

  • Children’s Online Protection Act.
  • Gesetz zum Verbot des Verkaufs oder der Übertragung von jugendgefährdendem Material per Internet an Personen unter 17 Jahre.

  • Children’s Online Privacy Protection Act of 1998.
  • 1998 Gesetz zum Schutz des Privatlebens von Kinder in Bezug auf On-line Dienste.

  • WIPO Copyright Treaties Implementation Act.
  • Durchführungsgesetz für die WIPO-Urheberrechtsverträge.

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.