Bulgarien
[BG] Telekommunikationsgesetz verabschiedet
IRIS 1998-8:1/15
Gergana Petrova
Georgiev, Todorov & Co
Zum Abschluß der Sitzungsperiode hat das bulgarische Parlament in der zweiten Abstimmung das Telekommunikationsgesetz verabschiedet. Der Verabschiedung vorausgegangen war ein Beschluß des Verfassungsgerichts über die im Zusammenhang mit dem Gesetz umstrittenste Frage, nämlich ob die bulgarische Verfassung, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, eine Konzessionsregelung für Telekommunikationsbetreiber erfordert. Das Verfassungsgericht verneinte diese Frage und bestätigte das Recht des Gesetzgebers, sich zwischen einer Konzessions- und einer Lizenzregelung für die Telekommunikationsaktivitäten zu entscheiden. Bei der zweiten Abstimmung über das Gesetz wurde daher die in der Vorlage vorgesehene Konzessionsregelung gestrichen, so daß für die Telekommunikationsbetreiber nur noch die (Einzel- oder Gemeinschafts-) Lizenzregelung gilt. Dies war bei der zweiten Abstimmung über den Gesetzestext die wichtigste Änderung. Die Regelung und Überwachung der Telekommunikationsaktivitäten werden, wie in der Vorlage vorgesehen, dem staatlichen Telekommunikationskomitee, dem Rat für das nationale Rundfunkfrequenzspektrum (des Ministerrats) und dem Komitee für Post und Telekommunikation übertragen. Außerdem regelt das Gesetz die bevorstehende Privatisierung der bulgarischen Telekommunikationsgesellschaft, die zu den attraktivsten Privatisierungsprojekten Bulgariens zu gehören scheint.
Referenzen
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- Telekommunikationsgesetz, verabschiedet am 27. Juli 1998, verkündet am 6. August 1998, in Kraft getreten am 14. August 1998.
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- Entscheidung Nr. 18 des Verfassungsgerichts der Republik Bulgarien com 30. Juni 1998 (in der Verfassungssache Nr. 17 von 1998).
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.