Lettland
Europarat: Lettland unterzeichnet und ratifiziert das Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
IRIS 1998-8:1/4
Susanne Nikoltchev
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Am 26. Juni hat Lettland die Ratifizierungsurkunde des Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen übergeben, das mit gemeinsamen Mindestregelungen den rechtlichen Rahmen für den freien Verkehr grenzüberschreitender Fernsehprogramme in Europa festlegt. Vom 1. Oktober 1998 an wird die Übereinkunft in Lettland gelten und die Gewährleistung des freien Empfangs und der freien Weiterübertragung grenzüberschreitender Programme erfordern, die den in der Übereinkunft festgelegten Regeln für Werbung, Sponsoring, den Schutz bestimmter individueller Rechte und die Verbreitung europäischer audiovisueller Werke entsprechen. Bereits in Kraft ist die Übereinkunft in Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Norwegen, Polen, San Marino, der Schweiz, der Slowakei, Spanien, der Türkei, Ungarn, im Vereinigten Königreich, auf Zypern und im Heiligen Stuhl. Unterzeichnet wurde sie zudem von Bulgarien, Griechenland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien und der Ukraine ( siehe IRIS 1998-5: 9).
Referenzen
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.