Ungarn
[HU] Werbegesetz erlaubt Tabak- und Alkoholwerbung
IRIS 1998-7:1/15
Alexander Scheuer
Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel
Das am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getretene Gesetz über die Werbung legalisiert zum ersten Mal die bis dato verbotene Werbung für Alkohol und Tabakprodukte, für die aber bereits vor Geltung des Gesetzes in den verschiedensten Medien Anzeigen bzw. Spots geschaltet worden waren.
Das Gesetz beinhaltet in seinen Eingangsbestimmungen insbesondere eine Definition des Begriffs "Werbung" (§ 2 lit g). Ferner wird Werbung verboten, die die persönliche Ehre verletzt, zu Gewalt anstachelt oder zu umweltschädigenden Verhaltensweisen animiert, der öffentlichen Sicherheit zuwiderläuft oder Ängste ausnutzt (§ 4). Werbung für Jugendliche darf deren physische, mentale oder moralische Entwicklung nicht stören und sie auch nicht dazu veranlassen, aufgrund ihrer mangelnder Erfahrung, Erwachsene zum Kauf von Waren überreden zu wollen (§ 5). Versteckte oder subliminale Werbung ist ebenso verboten wie das Bewerben von Gütern, deren Herstellung oder Vertrieb illegal ist (§ 6).
Vergleichende Werbung unterliegt Einschränkungen gemäß den Vorschriften über unlauteren Wettbewerb, wie sie im Gesetz Nr. LVII über das Verbot des unlauteren Marktverhaltens und der Wettbewerbsbeschränkungen von 1996 enthalten sind. Eingeführt wird ein Verfahren der Werbeaufsicht, das von Amts wegen oder auf Antrag eingeleitet werden kann (§§ 15 bis 20).
Das Gesetz hat insofern subsidiären Charakter für den Rundfunk als gemäß § 22 Absatz 1 abweichende Regelungen des Gesetzes Nr. 1 von 1996 über Rundfunk und Fernsehen (siehe zuletzt IRIS 1997-9:14) vorrangig beachtet werden müssen.
Referenzen
- 1997. évi LVIII. törvény a gazdasági reklámtevékenységről
- Gesetz LVIII vom 1. Sebtember 1997 über die wirtschaftliche Werbetätigkeit.
Verknüpfte Artikel
IRIS 1997-9:1/14 [FR] Lizenzgebühr für die Belegung von Funkfrequenzen
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.