Griechenland

[GR] Ausschreibung für den Betrieb eines landesweiten Fernsehdienstes

IRIS 1998-6:1/21

Hellenic Audiovisual Institute - I.O.M. Athens

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Am 27. Februar 1998 wurde im griechischen Amtsblatt eine Ausschreibung für sechs Betreiberlizenzen für einen landesweiten Fernsehdienst veröffentlicht. Die Ausschreibung nennt alle Bedingungen, die für die Erteilung einer Lizenz zu erfüllen sind.

Bewerben können sich nur juristische Personen (Unternehmen der Kommunalverwaltungen, Handelsgesellschaften, Vereine). Die Bewerbungsunterlagen sind beim Ministerium für Presse und Massenmedien zu hinterlegen und müssen eine Überweisung in Höhe von fünf Millionen Drachmen zugunsten des griechischen Staates enthalten. Um die Lizenz zu erhalten, muß der Bewerber die notwendigen Unterlagen nachweisen, aus denen hervorgeht, daß die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Aus der Bewerbung muß also deutlich die Identität des Bewerbers als juristische Person hervorgehen (Status, Namen der Aktionäre und Höhe ihrer Anteile am Unternehmenskapital, Namen der Verwalter und Unternehmensleiter usw.). Handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, muß das Kapital mindestens eine Milliarde Drachmen betragen. Zur technischen Verbreitung müssen ebenfalls detaillierte Informationen gegeben werden. Die Unterlagen müssen Angaben enthalten, anhand derer die Regulierungsbehörde, der Nationale Hörfunk- und Fernsehrat, die Bewerbung nach einem Bewertungssystem prüfen kann, das im Gesetz 2328/1995 (Vergabe von Punkten) vorgesehen ist. Gemäß diesem Gesetz muß die Regulierungsbehörde bei ihrer Stellungnahme bestimmte Kriterien berücksichtigen, unter anderem die Betriebsdauer der Anstalt (betrifft nur solche Anstalten, die bereits über eine Sendelizenz verfügen), die Belegschaft des sich bewerbenden Unternehmens, die tatsächlichen Investitionen des Unternehmens und die Qualität der vorhandenen technischen Ausstattung sowie die vorgesehene Programmplanung.

Die Bewerber mußten ihre Unterlagen bis spätestens 20. März dieses Jahres vorgelegt haben. Der technische Bericht wurde dem Ministerium für Transport und Telekommunikation weitergeleitet, das eine Stellungnahme zu den technischen Angaben des Senders abgibt, während sich das Ministerium für Presse und Massenmedien über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften äußert und ebenfalls eine Bescheinigung ausstellt, die dann dem Nationalen Hörfunk- und Fernsehrat übermittelt wird. Dieser bewertet die Antragsteller nach dem erwähnten Punktesystem und erstellt eine Rangfolge der Bewerber nach den genannten Kriterien. Auf der Grundlage dieser Bewertung erteilt dann das Ministerium für Presse und Massenmedien die Lizenzen. Der Wortlaut dieser Genehmigungen wird im Amtsblatt veröffentlicht und nennt die Frequenzen, die der Lizenzinhaber benutzen darf. Die Vergabe der Frequenzen erfolgt aufgrund einer gemeinsamen Entscheidung der beiden genannten Ministerien.


Referenzen

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  • Ausschreibung für den Betrieb landesweiter Fernsehdienste. Amtsblatt vom 27. Februar 1998

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.