Rat der Europäischen Union: Empfehlung in bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen Diensten und Informationsdiensten
IRIS 1998-6:1/7
Annemique de Kroon
Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Am 28. Mai 1998 hat der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung angenommen "zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweigs der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste durch die Förderung nationaler Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines vergleichbaren Niveaus in bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde". Die Empfehlung wurde nach einem langwierigen institutionellen Prozeß angenommen (siehe IRIS 1996-10: 4 und IRIS 1997-8: 9). Am 13. Mai dieses Jahres hat das Europäische Parlament eine legislative Entschließung mit seiner Stellungnahme zu diesem Vorschlag angenommen, während am 29. April dieses Jahres der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß mit großer Mehrheit eine Stellungnahme zu diesem Text angenommen hatte.
Die Entwicklung des Industriezweigs der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste in der Europäischen Union setzt einen Mindestschutz der allgemeinen Interessen der europäischen Bürger voraus; dazu gehören der Schutz der Jugend vor bestimmten rechtlichen Inhalten, die ihre physische und/oder moralische Entwicklung beeinträchtigen können, sowie der Schutz der Menschenwürde vor illegalen Inhalten, die, unabhängig vom Alter der potentiellen Zielgruppe, für die gesamte Gesellschaft verboten sind (z. B. Kinderpornographie und Anstiftung zur Fremdenfeindlichkeit). Dieser Schutz muß sich, unabhängig von der Verbreitungsart, auf den gesamten Industriezweig der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste erstrecken (Fernseh- und Online-Dienste). Gemäß der Empfehlung des Rates ist es wichtig, die Unternehmen zu ermutigen, einen nationalen Rahmen der Selbstregulierung einzurichten. Aufgrund der Vielfalt der Kulturen und nationalen Empfindlichkeiten muß jedoch das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, ein Klima des Vertrauens zu errichten, indem die freiwillige Schaffung von nationalen Rahmen zum Schutz der Jugend und der Menschenwürde erleichtert wird.
Der Rat fordert die Kommission auf, den Informationsaustausch über Erfahrungen und Vorgehensweisen zwischen den Mitgliedstaaten, den Gremien der Selbstregulierung und den mit den Klagen befaßten Einrichtungen sowie die internationale Zusammenarbeit zu fördern. Zwei Jahre nach Annahme dieser Empfehlung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Evaluierungsbericht vor.
Referenzen
- Council Recommendation of 28 May 1998 on the development of the competitiveness of the European audiovisual and information services industry by promoting national frameworks aimed at achieving a comparable and effective level of protection of minors and human dignity
- Empfehlung des Rates vom 28. Mai 1998 zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweigs der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste durch die Förderung nationaler Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines vergleichbaren Niveaus in bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.