Frankreich
[FR] Staatsrat: Animationsfilm ohne Dialoge kein „original französisches Werk“
IRIS 2026-5:1/5
Amélie Blocman
Légipresse
Eine Produktionsfirma hat beim Staatsrat die Nichtigerklärung einer Entscheidung der Regulierungsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation (Arcom) wegen Überschreitung ihrer Befugnisse beantragt. Die Arcom hatte es abgelehnt, den Animationsfilm Mon ami robot als „œuvre d’expression originale française“ einzustufen, d.h. als original französisches Werk, Diese Einstufung ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass die Anbieter von Fernsehdiensten (und im weiteren Sinne auch bestimmte SMAD (Services de médias audiovisuels à la demande - Abrufdienste für audiovisuelle Medien, die der französischen Rechtshoheit unterstehen) das Werk auf ihre Sendequoten und Investitionsverpflichtungen anrechnen können.
Der Staatsrat erinnert daran, dass die Einstufung eines Films als original französisches Werk gemäß dem Dekret vom 17. Januar 1990 voraussetzt, dass das Werk in der Originalfassung vollständig oder überwiegend in französischer Sprache oder in einer in Frankreich gebräuchlichen Regionalsprache produziert wurde. Im vorliegenden Fall wurde der Film Mon ami robot zwar von französischen Unternehmen koproduziert, es handelt sich aber um die Adaption einer in englischer Sprache verfassten Graphic Novel in Form eines Animationsfilms ohne Dialoge, aber ohne Änderung der sprachlichen Umgebung. Der Film wurde von einem spanischsprachigen Künstlerteam gedreht und war nicht von Anfang an als französischsprachige Version konzipiert, geschrieben oder produziert worden. Die Arcom, so der Staatsrat, habe daher keine Fehlentscheidung getroffen, wenn sie es ablehnt, den Film als original franösisches Werk einzustufen. Dabei spiele der Umfang des Vertriebs des Films in Frankreich keine Rolle, ebenso wie die Tatsache, dass der Präsident des Centre national du cinéma et de l'image animée eine positive Stellungnahme zu der Einstufung des Films abgegeben habe. Maßgeblich für die Entscheidung der Arcom sei, dass Artikel 6-1 des Dekrets vom 17. Januar 1990, der die vorherige Stellungnahme vorsschreibt, ihr nicht den Charakter einer rechtlich verbindlichen Zustimmung verleiht.
Referenzen
- Conseil d'Etat, 15 mai 2026, n° 502249, Société Noodles Production
- https://www.conseil-etat.fr/fr/arianeweb/CE/decision/2026-05-15/502249
- Staatsrat, 15. Mai 2026, Nr. 502249, Noodles-Produktion
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.