Vereinigtes Königreich
[GB] Bericht über Urheberrecht und künstliche Intelligenz dem britischen Parlament vorgelegt
IRIS 2026-5:1/8
Julian Wilkins
Wordley Partnership
Am 18. März 2026 veröffentlichte die Regierung nach einer Konsultation vom 17. Dezember 2024 bis zum 25. Februar 2025 ihren Bericht über Urheberrecht und künstliche Intelligenz (der Bericht). Gemäß Abschnitt 136 des Gesetzes über Datennutzung und -zugriff (Data (Use and Access) Act) von 2025 (das Gesetz) müssen die Ministerien für Wissenschaft, Technologie und Innovationen (DSIT) sowie für Kultur, Medien und Sport (DCMS) spätestens neun Monate nach dem Tag der Verabschiedung des Gesetzes (19. Juni 2025) einen Bericht über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bei der Entwicklung von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) erstellen und veröffentlichen und diesen Bericht dem Parlament vorlegen.
Im Rahmen der Konsultation gingen 11 520 Antworten eines breiten Spektrums von Interessenträgern ein, darunter Kreativschaffende, Rechteinhaber und KI-Entwickler, die sich dazu äußerten, wie das Urheberrecht angepasst werden sollte, um KI einschließlich maschinellen Lernens zu berücksichtigen.
Der Bericht zeigt keine Reformen zum Gesetz auf, sondern hebt die allgemeinen Ergebnisse der Konsultation hervor. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Regierung bei der Einführung neuer Gesetze ohne weitere Untersuchungen eingeschränkt ist und dass es aufgrund der internationalen Ansätze im Bereich der KI und der sich schnell entwickelnden KI-Technologie verfrüht wäre, zum jetzigen Zeitpunkt Rechtsvorschriften einzuführen. Vor diesem Hintergrund wird die Regierung Fragen der KI im Zusammenhang mit dem Urheberrecht weiter beobachten, insbesondere aus der Perspektive der Kreativwirtschaft.
Der Bericht enthält keinen Hinweis darauf, dass eine Ausnahme vom Urheberrecht zur Ermöglichung von Text- und Datenmining (TDM) eingeführt werden sollte. Dem Bericht zufolge ist die Regierung der Ansicht, dass die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums für den Mehrwert, den sie für die KI-Lieferkette erbringen, eine „angemessene Vergütung“ erhalten sollten, doch wird es vorerst keine neue Ausnahme vom Urheberrecht für KI-Training geben. In der Konsultation hatte die Regierung eine weit gefasste TDM-Ausnahme präferiert, bei der die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums die Möglichkeit hätten, sich dagegen zu entscheiden. Während die Kreativindustrie dies ablehnte, schlugen einige Teilnehmer der Konsultation auch die Umsetzung einer weit gefassten TDM-Ausnahme vor. Zum Beispiel durch eine „gezielte Ausnahme“ vom Urheberrecht, die kommerzielle Wissenschaft und Forschung unterstützen würde (eine Erweiterung der bestehenden Ausnahme für nicht-kommerzielle Forschung), oder durch eine Ausnahme im öffentlichen Interesse, die es KI-Tools erlauben würde, urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Erkennung von Gefahren zu nutzen. In dem Bericht heißt es jedoch, dass eine solche Ausnahme nur für Material gelten würde, das rechtmäßig erworben und abgerufen wurde (d. h. keine Raubkopien). Der Bericht schlägt schließlich vor, dass eine solche Ausnahme, sollte sie gesetzlich verankert werden, ein gesetzliches Vergütungsmodell für Rechteinhaber beinhalten könnte.
Der derzeitige Ansatz der Regierung besteht darin, bewährte Verfahren im Bereich der Transparenz von Trainingsmaterialien zu entwickeln, die sie als Voraussetzung sowohl für die Durchsetzung von Rechten als auch für einen funktionierenden Lizenzierungsmarkt ansieht. Die Regierung beabsichtigt, im Rahmen der im letzten Jahr angekündigten „Börse für kreative Inhalte“ (Creative Content Exchange) kommerzielle Modelle für die Lizenzierung zu testen; eine funktionsfähige Pilotplattform soll bis zum Sommer 2026 zur Verfügung stehen.
Die Regierung legte ferner ihren bevorzugten Ansatz dar, den Urheberrechtsschutz für vollständig computergenerierte Werke ohne menschlichen Urheber zu streichen, den Schutz für KI-gestützte Werke, bei denen ein Mensch einen kreativen Beitrag geleistet hat, jedoch beizubehalten. Dies stehe im Einklang mit dem Grundsatz, dass das Urheberrecht „Anreize für menschliche Kreativität schaffen und diese schützen sollte“. Dieser Ansatz wurde von den meisten Beitragenden des Berichts weitgehend unterstützt.
Der Bericht befasste sich auch mit digitalen Replikaten, d. h. KI-generierten Imitationen der Stimme oder des Abbildes einer Person, und stellte fest, dass die bestehenden Bestimmungen zum Urheberrecht und zu den Rechten ausübender Künstler unzureichend sind. Die Regierung beabsichtigt, Optionen zu prüfen, um die Risiken des Identitätsbetrugs sowohl für Künstler als auch für die Öffentlichkeit zu bekämpfen, die durch KI-generierte Imitationen in die Irre geführt werden könnten, einschließlich der Möglichkeit, ein neues „Persönlichkeitsrecht“ zu schaffen. Der Bericht räumt ein, dass bekanntere Künstler ihre Stimme oder ihr Abbild im Vereinigten Königreich durch den Straftatbestand der Rufausbeutung oder durch die Eintragung von Marken schützen können. Für weniger bekannte Künstler und die Allgemeinheit wird dies jedoch aufgrund des mangelnden öffentlichen Bewusstseins und des Fehlens allgemein identifizierbarer Merkmale im Vergleich zu denen eines bekannten ausübenden Künstlers unzureichend sein.
Zu den weiteren Themen des Berichts gehört eine größere Transparenz darüber, wie KI-Entwickler ihre Lernmodelle trainieren, einschließlich der Inhalte und Daten, die sie verwenden. Der Bericht befürwortet die Förderung von Klarheit und Durchsetzung für Rechteinhaber, ohne unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Entwicklung oder den Einsatz von KI im Vereinigten Königreich. Die Regierung wird mit der Industrie und Experten zusammenarbeiten, um bewährte Verfahren zu entwickeln und mögliche künftige Rechtsvorschriften zu untermauern.
Die Kennzeichnung von Inhalten, aus der hervorgeht, ob KI verwendet wurde, kann zum Schutz vor Desinformation und schädlichen Deepfakes beitragen. Derzeit gibt es im Vereinigten Königreich keine Verpflichtung zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, aber viele Dienste verfügen bereits über eine Kennzeichnungstechnologie, und mehrere Länder haben Kennzeichnungsvorschriften eingeführt. Die Regierung wird auch weiterhin bewährte Verfahren auf internationaler Ebene beobachten, um die Entwicklung geeigneter Regeln zu unterstützen.
Schließlich wird in dem Bericht auf die Notwendigkeit einer wirksamen Durchsetzung der Rechte hingewiesen, wobei sichergestellt werden muss, dass alle neuen Rechte für alle Rechteinhaber zugänglich und verhältnismäßig sind. Außerdem wird empfohlen, mit verschiedenen Parteien einschließlich Strafverfolgungsbehörden und Justiz zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass der Rahmen für die Durchsetzung der Rechte im Vereinigten Königreich weiterhin zweckmäßig ist.
Referenzen
- Report on copyright and artificial intelligence
- https://www.gov.uk/government/publications/report-and-impact-assessment-on-copyright-and-artificial-intelligence/report-on-copyright-and-artificial-intelligence#section-a-report-on-copyright-and-artificial-intelligence
- Bericht über Urheberrecht und künstliche Intelligenz
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.