Europäische Kommission veröffentlicht erste Überprüfung des DMA
IRIS 2026-5:1/9
Eric Munch
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Am 28. April 2026 hat die Europäische Kommission ihre erste Überprüfung des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) veröffentlicht. Diese erste Überprüfung ist Teil der rechtlichen Verpflichtung, die in der Verordnung selbst festgelegt ist, den DMA alle drei Jahre zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ihre Ziele erreicht und in der sich entwickelnden Landschaft der digitalen Märkte wirksam bleibt.
Die Überprüfung ergab, dass der DMA auch nach zwei Jahren Anwendung noch zweckmäßig ist. Es wurde festgestellt, dass der DMA den Europäern insbesondere mehrere wertvolle Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Digitalmutzung bietet. Sie können ihre Daten übertragen, wenn sie zwischen Diensten und Geräten wechseln, zwischen verschiedenen Suchmaschinen und Webbrowsern anstelle der Standardanbieter wählen und entscheiden, ob sie es Torwächtern erlauben, ihre personenbezogenen Daten dienstübergreifend zusammenzuführen, um unerlaubtes Profiling zu verhindern.
Die Überprüfung ergab auch, dass der DMA nicht nur den europäischen Nutzern zugute kommt, sondern auch den Unternehmen hilft, im Wettbewerb zu bestehen, und zwar durch eine verbesserte Interoperabilität der Torwächter-Ökosysteme, aber auch durch die Verfügbarkeit alternativer Browser, Suchmaschinen, App-Stores und Messaging-Apps. Cloud-Dienste und künstliche Intelligenz werden zentrale Schwerpunktbereiche sein, um das Ziel des DMA zu erreichen, die digitalen Märkte fairer und wettbewerbsfähiger zu machen, wie eine kürzlich eingeleitete Marktuntersuchung zu Cloud-Computing-Diensten und ein Spezifikationsverfahren im Bereich der KI zeigen. Die Europäische Kommission wird auch weiterhin die regulatorischen Dialoge nutzen, um neue Compliance-Herausforderungen zu antizipieren und mit den Torwächtern zu erörtern, ob die Compliance-Pläne im Zuge der Weiterentwicklung von KI-Lösungen angepasst werden müssen.
Die von der Europäischen Kommission gesammelten Rückmeldungen haben deutlich gemacht, dass eine strenge Aufsicht und die konsequente Durchsetzung der DMA notwendig sind, damit sowohl Nutzer als auch Unternehmen die damit verbundenen Möglichkeiten wahrnehmen können. Dies würde dazu beitragen, die digitalen Märkte in Europa fairer und wettbewerbsfähiger zu gestalten und die Auswahl und Innovation bei digitalen Produkten und Dienstleistungen zu fördern.
Referenzen
- Review highlights Digital Markets Act remains fit for purpose and has positive impact
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_914
- Überprüfung zeigt: Gesetz über digitale Märkte nach wie vor zweckmäßig und hat positive Auswirkungen
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_914
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.