Europäische Kommission legt gemeinsames Verfahren für Technologien zur Altersverifikation in der EU fest
IRIS 2026-5:1/11
Paola Bellissens
Medienrechtsexpertin
Am 29. April hat die Kommission eine Empfehlung verabschiedet, die es allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern ermöglicht, anonyme Tools zur Altersverifikation zu nutzen und dabei ein hohes Maß an Privatsphäre und Datenschutz gewährleistet.
Die Empfehlung geht von einer einfachen Feststellung aus: Die Altersverifikation wird im täglichen Leben immer wichtiger. Die Kommission betont insbesondere den Schutz Minderjähriger vor illegalen oder schädlichen Inhalten, Cybermobbing, Grooming, Suchtgefahren und anderen problematischen Nutzungen digitaler Dienste.
Es gibt bereits mehrere EU-Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen im Internet, darunter das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA), sowie den Aktionsplan gegen Cybermobbing und die Strategie für ein kinderfreundlicheres Internet. Die EU-Institution ist jedoch der Ansicht, dass es an einem gemeinsamen technischen Instrument mangelt, mit dem das Alter zuverlässig nachgewiesen werden kann, ohne mehr Daten als nötig zu sammeln.
Daher legt die Empfehlung den Mitgliedsstaaten dar, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um bis zum 31. Dezember 2026 ein zuverlässiges, datenschutzfreundliches System zur Altersverifikation für alle zu gewährleisten. Den Mitgliedsstaaten wird folglich empfohlen, den europäischen Plan für die Altersverifikation zu nutzen und Pläne für die Umsetzung zu erstellen, um eine schnelle Einführung von Lösungen zu gewährleisten, untereinander zusammenzuarbeiten und einen Dialog zu führen und schließlich die Einhaltung aller relevanten Cybersicherheitsnormen zu gewährleisten. Darüber hinaus muss jeder Mitgliedsstaat der Kommission bis zum 30. Juni 2026 einen Umsetzungsplan übermitteln.
Um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Altersverifikation zu gewährleisten, hat die Kommission einen Aktionsplan für eine Altersverifikationslösung zum besseren Schutz von Minderjährigen im Internet aufgestellt. Diese ermöglicht es den Nutzern, nachzuweisen, dass sie die Altersanforderungen erfüllen, ohne ihre Identität preiszugeben. Um eine breite Akzeptanz dieser Lösungen zu erreichen, möchte die Kommission einen europäischen Mechanismus für die Altersverifikation schaffen, d. h. ein gemeinsames Regelwerk, nach dem Anbieter und Lösungen zertifiziert werden können.
Dieser Mechanismus ist somit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer zuverlässigeren, sichereren und harmonisierten Altersverifikation in der gesamten EU.
Referenzen
- Recommandation (UE) 2026/1035 de la Commission du 29 avril 2026 relative à l’établissement d’un cadre commun pour les technologies de vérification de l’âge à l’échelle de l’UE
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202601035
- Empfehlung (EU) 2026/1035 der Kommission vom 29. April 2026 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für EU-weite Altersüberprüfungstechnik
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202601035
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.