Europäische Kommission kommt zu vorläufigem Schluss, dass Meta seinen Verpflichtungen, den Zugang von Minderjährigen unter 13 Jahren zu seinen Plattformen zu verhindern, nicht nachkommt
IRIS 2026-5:1/12
Paola Bellissens
Medienrechtsexpertin
Am 29. April ist die Europäische Kommission zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass die Meta-Plattformen (Instagram und Facebook) gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen, da sie nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um Minderjährige unter 13 Jahren vom Zugang zu ihren Diensten abzuhalten. Diese Feststellungen folgen auf ein formelles Verfahren, das im Mai 2024 von der Kommission eingeleitet wurde. Dieses stützt sich auch auf die Leitlinien von 2025 zum Schutz Minderjähriger im Rahmen des DSA.
Das Mindestalter für den Zugang zu Meta-Plattformen ist auf 13 Jahre festgelegt. Zudem gibt es keine geeigneten Mechanismen, um bereits erteilte Zugriffsrechte schnell zu identifizieren und zu widerrufen. In der Praxis kann ein Teenager einfach ein falsches Geburtsdatum angeben, um diese Sozialen Netzwerke zu nutzen. In diesem Fall gibt es keine Kontrolle, um die Richtigkeit des angegebenen Geburtsjahrs zu überprüfen. Darüber hinaus ist der Mechanismus zur Meldung von Minderjährigen unter 13 Jahren auf den Plattformen weiterhin unwirksam.
Die Analyse beruht auf einer unvollständigen Risikobewertung und weist auf die Wahrscheinlichkeit hin, dass Minderjährige unter 13 Jahren auf Instagram und Facebook zugreifen und dort Inhalten und Situationen ausgesetzt sind, die für ihr Alter nicht geeignet sind.
Die Kommission ist daher der Ansicht, dass beide Plattformen ihre Methoden überprüfen und ihre Vorkehrungen verstärken müssen, um den Zugang von Nutzern unter 13 Jahren zu verhindern, sie zu identifizieren und ihre Nutzung zu unterbinden. Sie verlangt außerdem, dass sie ein hohes Maß an Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit Minderjähriger gewährleisten.
Die Plattformen können ab sofort die Untersuchungsakten der Kommission einsehen und schriftlich darauf antworten. Sie werden aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Mängel zu beheben. Sollte sich die Position der Kommission bestätigen, kann sie einen Verstoß feststellen, der mit einer Geldstrafe von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes von Meta geahndet werden kann. Die Institution kann auch Zwangsgelder verhängen, um die Plattform zur Einhaltung der Vorschriften zu zwingen.
Referenzen
- La Commission conclut à titre préliminaire que Meta enfreint le Règlement sur les services numériques en n'empêchant pas les mineurs de moins de 13 ans d'utiliser Instagram et Facebook
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_920
- Vorläufige Feststellung der Kommission: Meta verstößt gegen das Gesetz über digitale Dienste, da es versäumt hat, unter 13-Jährigen die Nutzung von Instagram und Facebook zu verwehren.
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_920
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.