Niederlande

[NL] Gericht gewährt vorläufigen Rechtsschutz in Streit zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunkveranstalter und niederländischer Medienbehörde

IRIS 2025-7:1/20

Valentina Golunova

Universität Maastricht

Am 16. Juni 2025 entschied das Bezirksgericht der Zentralniederlande auf vorläufigen Rechtsschutz, wonach der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter AVROTROS der niederländischen Medienbehörde (Commissariaat voor de Media) keinen Zugang zu zwei vertraulichen Forschungsberichten über die Sicherheit am Arbeitsplatz gewähren muss.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde von AVROTROS gestellt, nachdem die Medienbehörde Einsicht in die von externen Parteien 2023 erstellten Berichte über die soziale Sicherheit und die Unternehmensführung innerhalb der Organisation verlangt hatte. Diese Berichte bildeten die Grundlage für den Aktionsplan von AVROTROS, der auf der Grundlage der Ergebnisse des Forschungsausschusses zur Untersuchung der Arbeitsbedingungen bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern unter dem Vorsitz des ehemaligen Ministers Martin van Rijn erstellt wurde. 2024 stellte der Ausschuss fest, dass die Rundfunkveranstalter es versäumt hatten, die weit verbreitete körperliche und verbale Belästigung ihrer Mitarbeiter zu bekämpfen. Die Medienbehörde machte geltend, der Zugang zu den Berichten von AVROTROS, in denen die Ergebnisse dieser Untersuchungen dargelegt werden, sei für die Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion unerlässlich. Zu diesem Zweck verwies sie auf ihr Aufsichtskonzept 2024, in dem sich die Medienbehörde zu einer genaueren qualitativen Prüfung der Einrichtung der Risikomanagementverfahren zur Förderung eines sichereren Arbeitsumfelds und deren ordnungsgemäßen Funktionierens verpflichtet. AVROTROS teilte der Medienbehörde die Empfehlungen beider Berichte mit, weigerte sich jedoch, die Berichte selbst offenzulegen, da er Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre seiner Mitarbeiter hatte, die unter der Bedingung, dass ihre Aussagen vertraulich bleiben, an den Berichten mitgearbeitet hatten. AVROTROS ist außerdem der Ansicht, dass die Frage der Sicherheit am Arbeitsplatz bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern nicht in die Zuständigkeit der Medienbehörde fällt. Da AVROTROS den Zugang zu den Berichten verweigert hatte, verhängte die Medienbehörde eine Strafe.

Im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stellte das Gericht fest, dass AVROTROS aufgrund der irreversiblen Folgen der Veröffentlichung und Überprüfung seiner Berichte ein dringendes Interesse an der Wahrung ihrer Vertraulichkeit hatte. Das Gericht vermied jedoch eine Entscheidung über den Umfang der Befugnisse der Medienbehörde. Diese Frage wird im Rahmen des Hauptsacheverfahrens von einer mehrköpfigen Kammer behandelt werden. Bis dahin ist AVROTROS nicht verpflichtet, die Berichte herauszugeben, und die Medienbehörde kann wegen der Weigerung, ihrer Aufforderung nachzukommen, kein Bußgeld gegen AVROTROS verhängen.


Referenzen

  • District Court of Central Netherlands, preliminary relief ruling of 16 June 2025, ECLI:NL:RBMNE:2025:2849
  • Bezirksgericht der Zentralniederlande, Entscheid zu vorläufigem Rechtsschutz vom 16. Juni 2025, ECLI:NL:RBMNE:2025:2849

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.